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Hier informieren wir Sie regelmäßig und praxisorientiert über topaktuelle Themen aus der Finanzwelt.
Mitarbeiter im Auslandseinsatz - aber sicher
Bevor Sie Mitarbeiter ins Ausland versetzen, sollten Sie den Versicherungs-Check machen. Denn im Krankheitsfall sind Sie als Arbeitgeber in der Pflicht.
Sogenannte Expatriates - Mitarbeiter, die für ihren Arbeitgeber zeitweise im Ausland arbeiten - sind längst nicht mehr nur in Großkonzernen ein Thema. Auch für Mittelständler können sich Entsendungen ins Ausland lohnen, etwa um neue Märkte zu erschließen oder ein internationales Kooperationsprojekt durchzuführen. In der Regel wiegt der Vorteil, eine erfahrene und zuverlässige Kraft vor Ort zu haben, die Kosten für die Entsendung mehr als auf. Doch in puncto Sicherheit lauern Fallstricke, die für Sie als Unternehmer Konsequenzen haben können.
Sozialversicherung: aufgepasst!
Je nachdem, wohin Sie Ihren Mitarbeiter entsenden, gibt es Handlungsbedarf bei der Sozialversicherung. Denn diese gilt prinzipiell dort, wo er auch tatsächlich arbeitet. In vielen europäischen und einigen weiteren Ländern ist das unproblematisch, da diese mit Deutschland entsprechende Abkommen geschlossen haben. So ist sichergestellt, dass im Ausland geleistete Arbeitszeiten als Beitragszeiten in der deutschen Sozialversicherung gelten.
Falls kein derartiges Abkommen mit dem Zielland existiert, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert bleiben kann. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein - etwa die Gehaltszahlung aus dem Inland sowie eine von vornherein klare Befristung der Entsendung. Doch auch bei Staaten, mit denen Abkommen bestehen, ist Vorsicht geboten. So regelt zum Beispiel die amerikanische Sozialversicherung nur die Renten-, nicht aber die Krankenversicherung. Wenn Ihrem Mitarbeiter durch eine falsche Sozialversicherung finanzielle Nachteile entstehen, kann er von Ihnen Schadenersatz fordern!
Krankenversicherung nachrüsten
Der Standard im deutschen Gesundheitssystem ist hoch. Das zeigt sich spätestens dann, wenn Ihr Mitarbeiter im Auslandseinsatz erkrankt und plötzlich hohe Kosten anfallen - weil die gesetzliche Krankenversicherung nur das zahlt, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Daher empfiehlt sich bei längeren Entsendungen eine spezielle private Krankenversicherung, die es auch in Gruppentarifen für mehrere Expatriates gibt. Dauert der Auslandseinsatz nur wenige Tage oder Wochen, kann unter Umständen eine Reisekrankenversicherung ausreichen.
Auch privat richtig versichern
Als Arbeitgeber haben Sie Fürsorgepflichten gegenüber den entsandten Mitarbeitern. So sollten Sie Ihre Expatriates auch darauf hinweisen, dass ihre privaten Versicherungen eventuell nicht für den Aufenthalt im Ausland ausreichen. Mitarbeiter sollten ihre Policen zu Hausrat, Haftpflicht und Co. daraufhin überprüfen, ob diese auch bei Schäden während ihres Auslandsaufenthalts haften.
Falls Sie Fragen zum richtigen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter haben, nehmen sich unsere Berater gern Zeit für Sie. Der Aufwand lohnt sich - damit Sie beruhigt Ihr internationales Geschäft vorantreiben können.
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