Wer gut informiert ist, hat alle Vorteile auf seiner Unternehmensseite!
Hier informieren wir Sie regelmäßig und praxisorientiert über topaktuelle Themen aus der Finanzwelt.
E-Bilanz: Nicht auf die lange Bank schieben
Ab 2013 wird die E-Bilanz für Unternehmen verbindlich. Dann müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Es ist höchste Zeit, sich vorzubereiten.
Mehrfach wurde sie bereits verschoben, bald ist sie Pflicht: Ab dem kommenden Jahr müssen alle buchführungspflichtigen Unternehmen ihre Daten aus der Bilanz sowie aus der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Und zwar erstmalig für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen. Für das Jahr 2012 kann bereits freiwillig eine E-Bilanz eingereicht werden, Pflicht ist sie dann für alle Geschäftsjahre ab 2013.
Mit den Vorbereitungen jetzt beginnen
Wichtig: Sie müssen ein neues Datenschema (Taxonomie) der Finanzbehörden einhalten. Es handelt sich dabei um eine Art amtlich vorgeschriebenen Kontenplan mit zahlreichen Pflichtangaben. Prüfen Sie, wie Sie diese geforderten Daten Ihrer Buchführung entnehmen oder ableiten können und ob alle im Unternehmen auftretenden Geschäftsvorfälle den neuen Konten zugeordnet werden können. Neben der Abstimmung mit Ihrem Steuerberater und der Anpassung Ihrer Datenverarbeitung kommt die Schulung Ihrer Mitarbeiter auf Sie zu.
Automatische Prüfung
Mit der E-Bilanz verfolgt die Finanzverwaltung unter anderem das Ziel, möglichst viele Daten zu erhalten, die die Betriebsprüfung erleichtern. Das bedeutet aber auch: Kein Unternehmen kann sich mehr darauf verlassen, nur sporadisch geprüft zu werden und damit vielleicht einige Jahre gar nicht. Ebenfalls bereits abzusehen: Das elektronische Portal der Finanzverwaltung prüft die Jahresabschlüsse automatisch und schlägt Alarm bei Rechenfehlern oder Angaben, die nicht plausibel erscheinen. Die E-Bilanz gilt dann unter Umständen als nicht abgegeben und Sie müssen nachbessern oder die Unklarheiten ausräumen.
Ein Trostpflaster für Sie: Wenn die Betriebsprüfung dank der E-Bilanz schneller stattfindet, haben Sie früher Rechtssicherheit. Der Nachteil einer späten Betriebsprüfung, dass Sie sich auch noch nach Jahren in alten Unterlagen zurechtfinden müssen, wird damit unwahrscheinlicher.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite www.eSteuer.de finden Sie die amtlich vorgeschriebenen Taxonomien sowie weitere Informationen zur elektronischen Steuerübermittlung – zum Beispiel zu den Schnittstellen der Finanzverwaltung oder zum Format der Datenübertragung.
(Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber dieses Newsletters und der Lieferant dieser Inhalte, die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, machen in Bezug auf die enthaltenen Informationen keine Zusagen und schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen aus. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.)
Wettbewerbsvorteil durch Informationsvorsprung
Informationsvorsprung bedeutet Wettbewerbsvorteil! Sichern Sie sich wichtiges Expertenwissen und bauen Sie auf zahlreiche Tipps, die für die Entwicklung Ihres Unternehmens von Bedeutung sind.
Ihre Naspa vor Ort:
Für individuelle Finanzlösungen fragen Sie Ihren Naspa-Berater
