Häufige Fragen und Antworten zur Existenzgründung
Hier haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Existenzgründung und Finanzierung zusammengestellt:
- Welche Finanzierungsquellen bzw. -instrumente decken Ihren Kapitalbedarf?
- Kann jeder öffentliche Fördermittel beantragen?
- Spielt die Rechtsform des Unternehmens bei der Beantragung von Fördermitteln eine Rolle?
- Was wird gefördert?
- Wie können Sie öffentliche Mittel beantragen?
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Welches Angebot bieten Ihnen Gründungsberater an?
Nach Ermittlung des bestehenden Kapitalbedarfs ist ein Finanzierungskonzept zu seiner Deckung zu erstellen. Die nachstehende Aufstellung enthält eine Reihe möglicher Finanzierungsquellen bzw. -instrumente:
Eigenmittel
- Ersparnisse (Spareinlagen, Festgelder usw.)
- Kapitalanlagen (Sparbriefe, Wertpapiere usw.)
- Schenkungen
- Sachmittel (Immobilien, Kfz, Patente usw.)
- Eigenmittel von Partnern oder Teilhabern
Fremdmittel
- Verwandtendarlehen
- Öffentliche Förderprogramme (ERP-Darlehen, Förderprogramme von Ländern usw.)
- Staatliche Zuschüsse (Existenzgründungen, Umweltinvestitionen usw.)
- Darlehen von Kreditinstituten
- Leasing
- Kontokorrentkredite
Öffentliche Fördermittel können von Gründern bzw. mittelständischen Unternehmen beantragt werden, die ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz im Bundesgebiet haben. Einige Förderdarlehen sind Unternehmen vorbehalten, die ihren Sitz in den neuen Ländern haben. Die Staatsangehörigkeit ist für ERP- und DtA-Existenzgründungsdarlehen sowie das DtA-StartGeld ohne Bedeutung. ERP-Eigenkapitalhilfe können Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA beantragen, Existenzgründer aus anderen Staaten nur dann, wenn sie in Deutschland einen festen Wohnsitz und eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.
Grundsätzlich nein. Jeder Existenzgründer kann frei entscheiden, welche Rechtsform er seinem Unternehmen geben will.
Öffentliche Finanzierungshilfen können bei folgenden Vorhaben eine alternative zu Bankkrediten sein:
- Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen
- Kauf eines Unternehmens
- Erwerb einer tätigen Beteiligung (mit Geschäftsführungsbefugnis)
- Festigungsinvestitionen nach Unternehmensgründung
- Betriebsverlagerungen
- Finanzierung von Betriebsmitteln
- Schaffung von zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen
Für die Beantragung von öffentlichen Mitteln sollten Sie mit den Finanzierungsexperten der Sparkassen/Banken sprechen. Die Vergabe erfolgt i.d.R. nach dem sogenannten Hausbankprinzip. Das heißt: Den Antrag für ein DtA- bzw. ERP-Darlehen stellen Sie nicht direkt bei diesen Förderbanken, sondern bei einer Bank oder Sparkasse. Wichtig ist, dass Sie öffentliche Mittel beantragen bevor Sie Ihr Vorhaben in Angriff nehmen.
Die Bank möchte von Ihnen folgendes wissen:
- Wie sieht Ihr Geschäftskonzept im Detail aus?
- Wie und worein möchten Sie investieren?
- Wie entwickelt sich nach der Firmengründung Ihre Liquidität?
- Und - ganz wichtig - was steht am Jahresende unter dem Strich?
Die Antworten auf diese vier Fragen sollten Sie vorab mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeiten. Denn je besser Ihre Vorbereitung ist, desto größer sind die Erfolgschancen!
Hier finden Sie Hinweise und PDF-Formulare zur Erstellung Ihres Businessplans:
Bausteine zur Konzeptentwicklung Tipps zur Konzeptentwicklung Rentabilitätsvorschau
Kalkulation Unternehmerlohn Lebenslauf
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Das Angebot an Beratungsleistungen für Existenzgründer ist groß, aber auch von unterschiedlicher Qualität. Letztendlich bestimmt der Existenzgründer, welche Empfehlungen er in die Praxis umsetzen will und welche nicht.
Berater | Angebot |
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Steuerberater, |
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Rechtsanwälte und Notare |
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Unternehmensberater |
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Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Fachverbände der Wirtschaft, Kreditinstitute |
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Weitere Informationen bekommen Sie natürlich auch von Ihrem persönlichen Firmenkundenberater. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin.
