Meldepflichten nach AWG/AWV
– Hotline Deutsche Bundesbank

In der Bundesrepublik Deutschland können Zahlungen grundsätzlich ohne Beschränkungen oder behördliche Genehmigungen in das Ausland geleistet oder aus dem Ausland empfangen werden.

 

Dabei müssen jedoch die statistischen Meldevorschriften im Außenwirtschaftsrecht beachtet werden. Diese gelten sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.

 

Die Erhebung dieser Daten im Zahlungsverkehr mit dem Ausland erfolgt durch die Deutsche Bundesbank und dient ausschließlich der Erstellung der Zahlungsbilanz. Die Bundesbank ist hierbei zur strikten Geheimhaltung aller Einzelangaben verpflichtet. Die Rechtsgrundlagen für die Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr bilden der § 26 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), insbesondere die §§ 58 bis 64.

 

Grundsätzlich sind alle Transaktionen im Dienstleistungs- und Kapitalverkehr an Gebietsfremde ab einem Betrag von 12.500,00 EUR oder entsprechendem Gegenwert meldepflichtig.

 

Auslandsüberweisungen werden mit dem Vordruck Z1, EU-Zahlungen mit dem Vordruck Z4 an die Bundesbank gemeldet.

 

Sofern Sie online melden möchten, besteht die Möglichkeit, sich für das Extranet der Bundesbank freischalten zu lassen.

Weitere Informationen

Für weitere Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) können Sie die Hotline der Deutschen Bundesbank kontaktieren: 

Telefonnummer: 0800/1234111

Homepage der Bundesbank

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