SEPA - Häufig gestellte Fragen FAQs


Was heißt SEPA?

SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und bezeichnet einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, in dem ungeachtet aller Ländergrenzen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen auf die gleicher Art und Weise abgewickelt werden können.

Wer nimmt am SEPA-Verfahren teil?

An der Single Euro Payments Area nehmen 32 Länder teil – die 30 EU-/EWR-Staaten, die Schweiz und Monaco

Kann ich schon heute die SEPA-Lastschrift nutzen?

Sie können seit 01.11.2010 Lastschriften von Ihrem Konto im SEPA-Format einziehen lassen = passive SEPA-Lastschriftfähigkeit.

Seit 01.05.2011 können Firmenkunden auch Lastschriften im SEPA-Format aktiv bei ihren Kunden (Zahlungspflichtigen) einziehen.

Was bedeutet passive und aktive SEPA-Fähigkeit?

Bei passiver SEPA-Fähigkeit ist es möglich, Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihren Zahlungsempfängern auf Ihrem Konto einziehen zu lassen.

Von aktiver SEPA-Fähigkeit spricht man, wenn Firmenkunden Lastschriften bei ihren Zahlungspflichtigen im SEPA-Lastschriftverfahren einziehen können.

Muss ich auf SEPA umsteigen?

Sie können die bekannten, nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren nur noch befristet nutzen. In der Zukunft wird SEPA die führende Rolle im Zahlungsverkehr übernehmen.

Kann ich zukünftig auch in der jeweiligen Landeswährung Lastschriften einziehen (lassen)?

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.

Welche neuen Produkte gibt es?

Seit Aktivierung des aktiven SEPA-Lastschriftverfahrens im Hause Naspa, sind alle Zahlungsverkehrsinstrumente auf SEPA umgestellt. In den vergangenen Jahren hatten wir bereits die Überweisung und die Euroscheckkarte umgestellt.

Welche Vorteile bringt das neue SEPA-Lastschriftverfahren?
  • einheitliches Format
  • europaweite Nutzung
  • exaktes Fälligkeitsdatum
  • achtwöchige Erstattungsfrist (bei SEPA-Basis-Lastschrift)
  • verwendung von IBAN und BIC
  • einheitliche Rechtsprechung
Welche Vorteile bringt mir SEPA als Privatperson?

Sie benötigen nur ein einziges Konto, vom dem Sie Überweisungen oder Lastschriften überall im SEPA-Raum so einfach durchführen können wie zu Hause: z.B. Geld an die im europäischen Ausland studierenden Kinder überweisen, die Miete für ein Ferienhaus im Nachbarland bezahlen und  vieles mehr.

Ein weiterer Vorteil sind die verlängerten Rückgabefristen: Die Erstattungsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Lastschriftmandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.

Hinweis: Privatpersonen können bei der Naspa keine Lastschriften im SEPA-Format von deren Zahlungspflichtigen einziehen.

Was ist ein Lastschriftmandat und wie bekomme ich es?

Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das neue SEPA-Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. 

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollte jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfälllt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einzuholen.

Das SEPA- Lastschriftmandat verbleibt dauerhaft beim Zahlungsempfänger und muss dort 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug im Original verwahrt werden. Die Sparkassen verzichten auf eine tatsächliche Vorlage des schriftlichen SEPA-Lastschriftmandats. Dies kann jedoch im Bedarfsfall jederzeit von der Sparkasse im Original angefordert werden.
 

Beim SEPA-Firmenlastschrift-Mandat gibt es eine Besonderheit: Der Zahlungspflichtige muss seine Sparkasse über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats in Kenntnis setzen.

Gibt es Unterschiede zwischen privaten SEPA-Lastschriften und SEPA-Firmenlastschriften?

Die SEPA-Firmen-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von der privaten SEPA-Basis-Lastschrift.

So darf bei der SEPA-Firmen-Lastschrift der Zahlungspflichtige kein Verbraucher (Privatperson) sein und es besteht kein Erstattungsanspruch wegen Widerspruchs nach erfolgter Einlösung, wenn die Lastschrift in Form einer SEPA-Firmenlastschrift vorgelegt wurde.

Gibt es Fristen zu beachten?

Neu bei der SEPA-Lastschrift ist die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums, mit dem Sie Ihre Lastschriftzahlungen taggenau planen können. Der Zahlungsempfänger muss die SEPA-Lastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt.

 

Bei Erst- und Einmallastschriften der SEPA-Basis-Lastschrift sind dies mindestens fünf Tage, bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vorher bis spätestens 08:00 Uhr vor Fälligkeit. Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift beträgt diese Frist mindestens einen Tag vor Fälligkeit bis 08:00 Uhr bei Erst- und Folgelastschriften. Wie bei der SEPA-Überweisung ist auch bei der SEPA-Lastschrift die Verwendung von IBAN und BIC zwingend erforderlich.

 

Jedes Lastschriftmandat ist mit einer eindeutigen Mandatsnummer (Mandatsreferenz z.B. Rechnungsnummer), die bei allen Lastschriften angegeben werden muss. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer - kostenfrei erhältlich bei der Deutschen Bundesbank) wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert.

Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern?

Gegebenenfalls ist für Ihre Zahlungsverkehrssoftware ein Update auf SEPA erforderlich. Auskünfte hierüber erhalten Sie von den Herstellern Ihrer Software.

Die von der Naspa für Firmenkunden erhältliche Zahlungsverkehrssoftware SFirm ist ab Version 2.2.1 SEPA-fähig. SEPA-Überweisungen sind über alle Übertragungswege (EBICS/FinTS) mit PIN/TAN oder Chipkarte) möglich. Seit November 2009 ist SFirm (ab Version 2.2.2 inkl. Patchlevel 20) auch für SEPA-Lastschriften vorbereitet.

Seit Einführung der aktiven SEPA-Fähigkeit bei der Naspa kann die SEPA-Lastschrift über den Übertragungsweg EBICS genutzt werden. Die Nutzung über FinTS mit PIN/TAN oder Chipkarte ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Sollten Sie planen, SEPA-Lastschrift zu nutzen, informieren Sie Sich rechtzeitig bei Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin.

Wie sehen die neuen Formate aus?

SEPA-Datenformat


Auszug:

Mit dem SEPA-Datenformat der Sparkassen-Finanzgruppe sind Kunden bestens gerüstet und flexibel. Diese mit allen deutschen Kreditinstituten abgestimmte Spezifikation auf Basis des weltweiten ISO-Standards 20022 ermöglicht die Verwendung eines einheitlichen Datenformates, um alle deutschen und viele europäische Banken zu erreichen. 

Zusammen mit dem Kommunikationsverfahren EBICS – das sich aktuell von einem deutschen zu einem europäischen Standard entwickelt – wird die im nationalen deutschen Zahlungsverkehr bewährte Multibankfähigkeit auf den europäischen Zahlungsverkehr ausgeweitet.

 

Kostenlose Downloads

Schnittstellenspezifikation zum SEPA-Datenformat (PDF)

Hinweis: Die seit dem 1. November 2010 gültige technische Beschreibung finden Sie in Kapitel 2 der Anlage 3 der „Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen“.

 

Des Weiteren können Sie die beiden XML-Schemas für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften hier herunterladen:

XML-Schema für SEPA-ÜberweisungenXML-Schema für SEPA-Lastschriften

 

Die Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt die SEPA-Überweisung bereits seit dem 28. Januar 2008, die SEPA-Lastschrift wird seit 2010 unterstützt. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Sparkasse/Landesbank.

Ändert sich etwas an den Meldegrenzen?

Bei Lastschriften über 12.500 € in das oder aus dem Ausland gibt es eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

Gelten erteilte Einzugsermächtigungen auch nach dem 01.11.2010?

Erteilte Einzugsermächtigungen gelten für den innerdeutschen Zahlungsverkehr weiter. Damit Sie ab sofort Lastschriften von den Konten Ihrer Geschäftspartner im SEPA-Format einziehen können, sollten Sie Ihrerseits rechtzeitig daran denken, mit Ihren Zahlungspflichtigen die entsprechenden Lastschriftmandate zu vereinbaren.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer ("Creditor Identifier") und wo erhalte ich diese?

Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann der Einreicher von SEPA-Lastschriften europaweit und unabhängig von seiner Bankverbindung eindeutig identifiziert werden. Die 16-stellige alphanumerische Nummer benötigen SEPA-Lastschrifteinreicher zwingend; ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden:

Antrag der Gläubiger-Identifikationsnummer

Was tut die Naspa für mich?

DIe Sparkassen sind im European Payments Council (EPC) aktiv an der Gestaltung eines europäischen Zahlungsverkehrsraumes beteiligt. Die Naspa als Ihr kompetenter Partner im Zahlungsverkehr steht an Ihrer Seite auf dem Weg in ein zuwammenwachsendes Europa.