Wer?

Antragsberechtigte:
+ gemeinnützig anerkannte Vereine/Einrichtungen (Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen)
+ in Ausnahmefällen auch nicht gemeinnützig anerkannte Vereine bzw. natürliche
Personen
+ Geschäftssitz/Wohnsitz bzw. Umsetzung der Maßnahme/des Projektes im Fördergebiet der Naspa Stiftung

Was?

Fördervoraussetzungen:
+ gemeinnützige Verwendungen im Sinne der Abgabenordnung
+ investive Maßnahmen
+ erneute Förderung im Regelfall frühestens nach 3 Jahren
+ keine Dauerförderung
+ Maßnahmen-/Projektrealisierung grundsätzlich im Fördergebiet der Naspa Stiftung
+ Maßnahmen-/Projektrealisierung spätestens 12 Monate nach Bewilligung
+ denkmalrechtliche Genehmigung bei Denkmalpflegeprojekten erforderlich

Wir erwarten von den Antragstellern eine effiziente Wirtschaftlichkeit in der Projekt-/Maßnahmensteuerung und eine längerfristige Wirksamkeit des Projektes / der Maßnahme.

Wie?

Förderantrag:
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Förderantrag zukommen lassen. Bitte verwenden Sie dazu den Förderantrag (PDF) – einfach komplett ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an uns senden. Vorhaben, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden, sind von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.


Haben Sie noch Fragen zur Antragstellung? Gerne können Sie uns Ihre Nachricht zusenden.

Wann?

Abgabetermine für die Anträge:
+ bis 01. März des lfd. Jahres für eine Entscheidung im April
+ bis 01. August des lfd. Jahres für eine Entscheidung im Oktober


Nach der Antragsbewilligung durch die Stiftungsgremien erhält der Zuwendungsempfänger ein Zusageschreiben, worin der Förderbetrag und ggf. damit verbundene Auflagen genannt sind.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Naspa Stiftung. Antragsteller, deren Anträgen nicht entsprochen werden konnte, erhalten eine schriftliche Mitteilung ohne Begründung der Ablehnung.

Übergabe der zugesagten Fördermittel

Die Fördermittelempfänger werden in der Regel kurz nach den Entscheidungen in den Stiftungsgremien zu einer Feierstunde eingeladen.

Teilnehmer:
+ Fördermittelempfänger (max. 2 Personen pro Verein / Einrichtung)
+ das zuständige Kuratoriumsmitglied
+ Vertreter der Naspa Stiftung und der Naspa
+ Presse

 

Wir freuen uns, wenn die Fördermittelempfänger in ihren Publikationen über die Förderung durch die Naspa Stiftung berichten. Unter „Aktuelles“ können Sie sich die Pressemitteilung downloaden, ebenso das Stiftungslogo unter der Rubrik „Logo“.
Auch wir werden in unserem Jahresbericht und in anderen Publikationen über Fördermaßnahmen in Wort und Bild berichten.

Noch Fragen?

 

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