Einlagensicherung
Wie sind meine Einlagen
bei der Nassauischen Sparkasse gesichert?
Die Nassauische Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Mit Hilfe der Fonds werden im Krisenfall Stützungsmaßnahmen zur Sanierung durchgeführt, die sicherstellen, dass ein Institut seine sämtlichen Verbindlichkeiten in voller Höhe weiterhin erfüllen kann.
Wie funktioniert das Sicherungssystem
der Deutschen Sparkassenorganisation?
Es besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:
- den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
- der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
- dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Einlagen
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
- hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten;
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden;
- ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen.
Sie haben weitere Fragen?
Weitere Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe finden Sie auf den Internetseiten des
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