Altersvorsorge
Für den eigenen Ruhestand vorzusorgen, wird immer wichtiger. Dabei unterstützt Sie z.B. auch der Staat, wenn Sie Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand bewahren möchten.
Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerrechtlichen Auswirkungen Ihrer Vorsorgemaßnahmen. Für welche Lösung Sie sich auch entscheiden, Ihr Weg in den Ruhestand führt über drei Schichten:
Ziel des Alterseinkünftegesetzes ist die steuerliche Gleichbehandlung von Alterseinkünften. Die darin verankerte nachgelagerte Besteuerung besagt grundsätzlich, dass alle Renteneinkünfte steuerpflichtig sind. Beiträge zur Altersvorsorge werden daher während des Erwerbslebens steuerlich gefördert bzw. freigestellt.
Staatlich gefördert werden Altersvorsorgemaßnahmen, die eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen und vorzeitige Auszahlungen bei Kündigung oder Tod ausschließen. Diese neuen Rahmenbedingungen kennzeichnen die ersten beiden Stufen Ihrer Altersvorsorge: die Basisversorgung und die Zusatzvorsorge.
Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung hat zur Folge, dass 2011 62 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig sind. Stufenweise wird dieser Satz auf 100 % bis 2040 angehoben. Gleichzeitig werden die Fördermöglichkeiten verbessert und machen die private Vorsorge noch attraktiver.
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