Betriebliche Altersversorgung
Entdecken Sie neue Möglichkeiten
Die betriebliche Altersversorgung ist heute ein Bestandteil der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe ist die Ergänzung der privaten Vorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung aller Arbeitnehmer. Sie wird der 2. Schicht zugeordnet.
Mit den Möglichkeiten der Entgeltumwandlung wurde die Situation der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der Rentenreform noch weiter verbessert.
Alle Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Bruttolohn (Entgeltumwandlung) in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, das heißt seit 01.01.2002 kann jeder Mitarbeiter bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit bis zu 2.544 Euro) in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Die folgenden Möglichkeiten stehen Ihnen dafür zur Verfügung:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionszusage
Darüber hinaus besteht im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, höhere Beiträge in Versorgungsleistungen umzuwandeln.
Ihre eigenen Beiträge als Beschäftigte zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind von Anfang an geschützt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bestehen.
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