Mit Wohnungsbauprämie und Sparzulage für Arbeitnehmer unterstützt der Staat Ihren Immobilienwunsch.

Wohnungsbauprämie

  • Für die Anlage von bis zu 512 Euro (Ledige)/1.024 Euro (Verheiratete) zahlt der Staat eine Wohnungsbauprämie von 8,8 % pro Jahr
  • Einkommensgrenzen für die Förderung: 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten (zu versteuerndes Einkommen)

Arbeitnehmersparzulage

  • Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag wird bis zu einer Höhe von 470 Euro jährlich mit 9% gefördert.
  • Betrag kann vom Arbeitgeber erbracht oder vom Arbeitnehmer durch eigene Leistungen aufgestockt werden
  • Einkommensgrenzen für die Förderung: 17.900 Euro bei Alleinstehenden und 35.800 Euro bei Verheirateten (zu versteuerndes Einkommen)

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