Abgeltungsteuer
Mit dem Freistellungsauftrag den Sparerpauschbetrag ausschöpfen
Als Sparer oder Anleger müssen Sie auf Ihre Kapitaleinkünfte die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidäritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bezahlen. Diese Steuer wird gleich von Ihrer Naspa einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie verhindern dies, indem Sie einen Freistellungsauftrag stellen und so Ihren Sparer-Pauschbetrag ausnutzen.
Häufig gestellte Fragen zur Abgeltungsteuer
Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro setzt sich aus dem alten Sparerfreibetrag von 750 Euro und der Werbungskostenpauschale von 51 Euro zusammen. Für Verheiratete gelten die doppelten Freibeträge – also 1.602 Euro. Bis zu diesen Summen können Sie Ihre Kapitalerträge steuerfrei kassieren.
Freistellungsauftrag erteilen oder ändern
Um Ihren Freibetrag ausschöpfen zu können, müssen Sie bei Ihrer Naspa einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freibetrag kann auch gesplittet werden, sodass Sie einen Freistellungsauftrag bei mehreren Instituten stellen. Sie sollten sich also vorher genau überlegen, welche Erträge Sie von wem zu erwarten haben. Der Freistellungsauftrag kann jederzeit während des ganzen Jahres erteilt werden. Ratsam ist es allerdings, ihn möglichst zu Beginn des Jahres zu stellen.
Sie möchten einen Freistellungsauftrag erteilen oder ändern und nutzen bereits unser Online-Banking:
Freistellungsauftrag einrichten oder ändern
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