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Ratgeber: Pflege

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Das Pflegestärkungsgesetz II


Vor sechs Monaten trat die neue Pflegereform in Kraft. Zeit für eine Bestandsaufnahme: Was hat sich geändert? Welche Vorteile hat die Reform mit sich gebracht? Und für wen lohnt sich ein genauer Blick?

Mit der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Pflegereform sollte sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige einiges zum Guten verändern. Dabei zielen die Eingriffe in der Pflegeversicherung nicht nur auf eine Verbesserung der Pflegesituation von Senioren ab, sondern nehmen auch die Begleitumstände in den Blick und helfen damit Angehörigen, jungen Patienten sowie speziell Frauen. Denn immer noch haben Frauen statistisch gesehen, eine höhere Lebenserwartung als Männer und somit auch ein höheres Risiko, altersbedingt Pflegefall zu werden! Wir untersuchen, was sich geändert hat.

Mit dem seit dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegestärkungsgesetz II sollte allen voran die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit vereinfacht werden. Laut dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) haben alleine im ersten Quartal rund 129.000 Pflegebedürftige erstmalig Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gehabt.

So legt der Gesetzgeber beispielsweise ein neues Verfahren zur Begutachtung an. Der Medizinische Pflegedienst überprüft nun, wie selbständig verschiedene Alltagsanforderungen bewältigt werden können. Ein wichtiger Schritt zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Patienten. Das gilt auch mit Blick auf die Krankheitsbilder: körperliche, geistige und psychische Fähigkeiten werden seit Jahresbeginn gleichermaßen betrachtet. Darüber hinaus gehören die bisherigen drei Pflegestufen, in die Pflegepatienten klassifiziert wurden, der Vergangenheit an. Stattdessen ermöglichen nun fünf Pflegegrade eine präzisere Einordnung. Darüber hinaus ist die verstärkte Unterstützung der Pflege zuhause durch den Staat ein Merkmal der Reform.

Die Reform der Pflegeversicherung wirkt

Nach Meinung von Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbands (MDS), seien die Anträge auf Pflegeleistungen deutlich gestiegen – alleine im ersten Quartal 2017 um rund ein Drittel (31 Prozent). Die Betroffenen erkennen demnach die durch die Reform geschaffenen Vorteile. Nicht nur, dass die Begutachtungsaufträge angestiegen sind, es erhielten laut der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung auch mehr Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Darüber hinaus hat auch der Leistungsumfang zugenommen. Der Aufwand für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist zwar erwartungsgemäß gleich geblieben. Doch die Reform bringt vor allem mehr Transparenz und ermöglicht Betroffenen sowie den Familienangehörigen Chancen auf eine bessere Versorgung und Unterstützung bei den Pflegekosten.

Wichtig auch für junge Menschen und vor allem Frauen

„Das Thema Pflege ist nicht nur für Senioren relevant. Auch junge Menschen sollten sich nicht nur im Rahmen der privaten Altersvorsorge damit beschäftigen. Einerseits kann ein Pflegefall schneller eintreten, als man denkt, z.B. durch einen Unfall, andererseits sollten sie frühzeitig die gesetzliche Pflegeversicherung, die eher eine Teilversicherung ist, sinnvoll mit einer Pflegezusatzversicherung oder alternativ mit einer privaten Rentenversicherung mit Pflege-Baustein ergänzen betont Holger Diefenbach, Ruhestandsplaner (EBS) und Prokurist bei  der Naspa Versicherungs-Service GmbH. „Ebenso müssen insbesondere Frauen berücksichtigen, dass ihre ohnehin schon höhere Lebenserwartung kontinuierlich steigt. Langlebigkeit ist mit Blick auf den Pflegebedarf auch ein finanzielles Risiko, das frühzeitig thematisiert werden sollte“, ergänzt Ruhestandsplaner (EBS) Holger Diefenbach.

Welche finanziellen Herausforderungen gibt es?

Primär stellt sich für jeden Menschen die Frage: „Wie möchte ich in einem eventuellen Pflegefall versorgt werden?“ Die gesetzlichen Leistungen decken den tatsächlichen finanziellen Bedarf weiterhin nur unzureichend ab. Der sogenannte Eigenanteil kann sich über die Jahre bis hin zu einem sechsstelligen Betrag addieren. Auch Diejenigen, die sich in der Lage befinden, über die ausreichenden finanziellen Mittel zu verfügen, sollten sich mit der Frage „Wie schütze ich das Vermögen meiner Familie und das meiner Kinder?“ auseinandersetzen. Auch der Grundsatz „KINDER haften für Ihre Eltern“ gilt unverändert fort. Ihr Private Banking Berater unterstützt Sie gerne bei der Lösungsfindung zu diesen Fragen.

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