E-Mail, Online-Banking, Streaming, Messenger oder soziale Netzwerke – vermutlich nutzen Sie mindestens einen dieser Dienste täglich. Doch was passiert mit den Daten, wenn Sie plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig sind oder versterben? Im besten Fall haben Sie bereits alles organisiert. Gratulation – damit gehören Sie zu den Ausnahmen! Warum es sinnvoll ist, den digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln, und wie das gelingen kann, erfahren Sie in diesem Dossier.
Marina R., als Familienmensch sesshaft, als Vertriebsleiterin viel unterwegs, in der digitalen Welt längst routiniert: Online-Banking und Kommunikation sind obligatorisch; Abos und Cloud-Dienste sowieso, auch Einkäufe für das Wochenende oder ihre Outfits ordert sie gern online. Familie und Beruf hat die 52-Jährige bestens organisiert. Bis zu jenem verhängnisvollen Tag: Nach einem tragischen Verkehrsunfall muss sie in ein künstliches Koma versetzt werden. Die medizinische Prognose ist ungewiss. Neben der Sorge um Marina steht ihre Familie zuhause vor digitalen Herausforderungen. Den Alltag hatte die zweifache Mutter perfekt im Griff, doch nun fehlen die Zugänge zu digitalen Konten und Daten; wichtige Informationen bleiben unauffindbar. Die Familie steht vor einer hilflosen Situation: Wie soll sie handeln, wenn zentrale digitale „Schlüssel“ fehlen?
„Der Fall zeigt, wie fehlende Zugriffsregelungen im Ernstfall zu Problemen führen können“, erläutert Ulrich Croll, Leiter Private Banking der Region Wiesbaden. „Umso entscheidender ist es, einen Überblick über alle Online-Konten und Zugriffsrechte zu erstellen. Das kann im Notfall Angehörige immens entlasten.“
Generell zählt der digitale Nachlass nach dem Erbrecht zu den vererblichen Positionen. So geht mit dem Tode einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Im Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass digitale Inhalte erbrechtlich mit Gegenständen gleichzustellen sind (Az. III ZR 183/17). Es besteht aus erbrechtlicher Sicht kein Grund dafür, digitale Inhalte anders als analoge zu behandeln, urteilten die Richter.
Neben Online-Diensten zählen dazu auch die Eigentumsrechte an Hardware wie Computer, Smartphone und Tablet, die Nutzungsrechte an Softwareprodukten, die Rechte an Websites, Domains oder Blogs sowie die Urheberrechte an Texten, Fotos und Videos, die der Erblasser im Internet veröffentlicht hat.
Nicht zu vergessen sind auch Zugriffsrechte auf ausschließlich online verwahrte Dokumente wie Telefonrechnungen, Kontoauszüge, digitale Zahlungsmittel wie Bitcoins oder Ingame-Währungen, Bezahlsysteme wie PayPal, Wero oder andere digitale Zahlungsdienste. Die Liste kann lang werden, daher erheben die aufgeführten Beispiele keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
„Für die Hinterbliebenen bedeutet das eine Menge Aufwand neben den ohnehin herausfordernden bürokratischen Angelegenheiten“, so Ulrich Croll, und er empfiehlt: „Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig, also zu Lebzeiten, um das digitale Erbe zu kümmern.“
Das Beispiel oben zeigt, wie wichtig digitale Vorsorge ist: Schon einfache Maßnahmen können helfen, wenn ein Familienmitglied, eine Partnerin oder ein Partner plötzlich handlungsunfähig wird. In Marinas Fall hätte zumindest eine Übersicht ihrer wichtigsten digitalen Zugänge mit entsprechender Berechtigung für ihren Ehemann die Familie handlungsfähig gemacht. Es ist sinnvoll, eine vertraute Person zu Lebzeiten mit in die Überlegungen zum digitalen Nachlass einzubeziehen. Die detaillierten Regelungen können beispielsweise im Testament direkt hinterlegt oder auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht formuliert werden. „In der Vollmacht sollten neben den Zugangsdaten konkrete Angaben dazu gemacht werden, welche Daten gelöscht, welche Verträge gekündigt und wie mit den Profilen in sozialen Netzwerken umgegangen werden soll“, erläutert Ulrich Croll. Das Gleiche gilt für Geräte und die darauf gespeicherten Daten. Die in der Vollmacht genannte Person ist im Erbfall jedoch nur dann handlungsfähig, wenn festgehalten wurde, dass die Vollmacht auch „über den Tod hinaus“ gilt und eventuell vorhandene Erben der Vollmacht nicht widersprechen.
Es ist keine Frage, dass die digitale Welt mit ihren umfassenden Weiten und Tiefen auch einige Herausforderungen mit sich bringt. Für Lösungen, die es den Erblassern oder Hinterbliebenen einfacher machen, den digitalen Nachlass zu regeln, gibt es sicher noch Optimierungsbedarf. Die aktuellen Möglichkeiten sollten dennoch genutzt werden, denn sie können helfen, sich Zeit, Kosten und Ärger zu ersparen. Durch eine professionelle und vertrauensvolle Beratung stellen Sie sicher, dass Ihr Testament oder Ihre Vollmachten die korrekte Form aufweisen und ausschließlich unmissverständliche Formulierungen enthalten. Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater steht Ihnen gerne koordinierend und begleitend gemeinsam mit Ihren Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberatern zur Verfügung, wenn es darum geht, Ihnen die Auswirkungen auf Ihre Vermögens- und Liquiditätsstrukturen aufzuzeigen.
Disclaimer: Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater oder mit Fachleuten aus rechtsberatenden Berufen in Verbindung. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.
Foto: istockphoto/zamrznutitonovi
14.08.2025
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