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Trotz Reformen: Ein Pflegefall kann zur finanziellen Herausforderung werden

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In einem Pflegefall wird meist nur ein Teil der tatsächlich anfallenden Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt. Welche finanziellen Herausforderungen können in einem solchen Fall auf Sie zukommen? Und welche Veränderungen und Anpassungen haben sich seit der großen Pflegereform 2017 ergeben? Wir werfen einen Blick darauf.

Trotz der umfassenden Pflegereform von 2017 sowie den Anpassungen und Gesetzesänderungen in den Folgejahren decken die Leistungen der Pflegeversicherung auch zukünftig meist nur einen Teil der anfallenden Gesamtkosten. Einen erheblichen Anteil müssen Betroffene selbst beisteuern. Je nach Grad und Art der Pflege kann das die Liquidität folgenschwer beeinflussen und Einschränkungen beim liebgewonnenen Lebensstandard mit sich bringen.

„Bedauerlicherweise erleben wir es immer wieder, dass auch bei großem Kapitalvermögen eine derartige Situation zu erheblichen Einschnitten bezüglich der Solvenz führen kann – speziell, wenn der Beruf nicht mehr im gewohnten Umfang ausgeübt werden kann“, berichtet Klaus Kalteier, Leiter Private Banking der Region Limburg und ergänzt: „Gerade weil Sie sich im Falle einer pflegerischen Betreuung ausschließlich auf die Genesung oder mindestens den Erhalt des gesundheitlichen Zustands konzentrieren sollten, ist die Pflegevorsorge so wichtig. Finanzielle Einschnitte, die den Lebensstandard einschränken, sind in so einem Fall gänzlich kontraproduktiv.“

Reformen und Anpassungen in der Pflegeversicherung

Das Jahr 2017 brachte die bisher größte Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung: fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, höhere Leistungen in allen Stufen sowie die Gleichberechtigung von geistiger, körperlicher und psychischer Beeinträchtigung. Seitdem wurden diese Maßnahmen durch weitere Gesetzesanpassungen ergänzt: Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) seit 2022 wurde die tarifliche Bezahlung für Pflegekräfte eingeführt und Pflegebedürftige werden durch gestaffelte Zuschläge auf den Eigenanteil in der vollstationären Pflege, die mit der Dauer der Pflege steigen,1 entlastet. Die folgenden Gesetzesänderungen von 2023 brachten Leistungsverbesserungen und zusätzliche finanzielle Unterstützung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Im Jahr 2024 wurden schließlich die Pflegegelder und Sachleistungen um fünf Prozent erhöht sowie das Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige eingeführt.

Lebensqualität erhalten, Liquidität sichern

Klaus Kalteier weiß: „Ein Unfall, ein Infarkt oder auch ein plötzlicher Pflegebedarf kann schnell viele Fragen aufwerfen: Wie verändert sich mein privates Leben, wie geht es beruflich weiter, was muss alles berücksichtigt werden und – vor allem – welche Pflegekosten kommen auf mich oder meine Angehörigen zu? Schließlich bedeutet jede Form der umfassenden, fürsorglichen und persönlichen Pflege nicht unerhebliche finanzielle Aufwände.“ 

Das trifft sowohl auf eine Betreuung in den eigenen vier Wänden als auch auf die pflegerische Versorgung in dafür vorgesehenen Einrichtungen zu. In Pflegeheimen können sich die Kosten nach Abzug der Zuschüsse aus der Pflegekasse auf in der Regel mindestens 2.000 Euro pro Monat3 summieren. Von Heim zu Heim und je nach Bundesland sind die Preise unterschiedlich. Aber seien wir ehrlich, freiwillig möchte niemand im Alter trotz notwendiger Pflege auf liebgewonnene Gewohnheiten verzichten und sich im Alltag mehr als notwendig einschränken. Eine erstklassige Betreuung können Seniorenresidenzen bieten, die sich ihren Service jedoch gut bezahlen lassen: Die Kosten liegen hier weit höher als bei einem Pflegeheim; die auch von Bundesland zu Bundesland bzw. Stadt oder Region und nicht zuletzt je nach Wohnungsgröße unterschiedlich sind4. Darüber hinaus gibt es in Ballungsgebieten oft Wartelisten, sodass man sich frühzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen sollte.

Finanzielle Herausforderungen lösen

Die Notwendigkeit, sich mit den finanziellen Aspekten eines Pflegefalls zu beschäftigen, wird insbesondere bei folgendem Szenario deutlich: Ralf B. ist zweifacher Immobilienbesitzer. Gerne wollte er sein Vermögen an seine Kinder vererben und die hart erarbeiteten Investments weitergeben. Nun ist er zum Pflegefall geworden und das Erbe schmilzt durch den finanziellen Aufwand der häuslichen Pflege rapide. Von einer seiner liebgewonnenen Immobilien musste er sich bereits trennen und diese verkaufen, um liquide Mittel für die Pflege bereitzustellen. Leider zwang ihn diese Notlage dazu, die Immobilie deutlich unter Wert zu verkaufen – so war das nicht gedacht.

Möglichkeiten und Lösungen, Vermögen zu bewahren, gibt es. Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater findet gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Optimierungen und Pflegevorsorgen für Sie am besten geeignet sind. Ihre persönlichen Umstände und Bedürfnisse sowie individuellen Planungen sind dabei die entscheidenden Maßgaben, um Sie bestmöglich abzusichern.

Disclaimer:
Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Foto: S-Com

27.09.2024

Quelle:
(1) Bundesgesundheitsministerium: Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

(2) Bundesgesundheitsministerium: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

(3) Finanztip.de: „Kosten Pflegeheim“, Abruf 7/24

(4) Pflege.de: „Pflegeheim-Kosten – Was kostet ein Platz im Pflegeheim?“, Abruf 7/24 

 

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