Female Finance: Geerbt, was nun? Wie Frauen mit Erbschaften smart umgehen

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Eine Dame kuschelig vor einem Kamin mit einem Heißgetränk

Frauen erben oft zweimal – zunächst von den Eltern, später vom Partner. Entsprechend wächst das Vermögen, das an sie übertragen wird. Doch ein großer Teil davon wird zunächst nicht aktiv investiert: Studien zeigen, dass Frauen ihr Erbe häufig vorsichtiger anlegen und ein Teil des Kapitals auch kaum investiert wird. Zugleich fühlen sich viele Erbinnen auf den Vermögensübergang unzureichend vorbereitet. Umso wichtiger ist es, das Erbe zu erfassen, zu ordnen und vorausschauend in die eigene Vermögensplanung einzubinden. Wie das gelingen kann, zeigt dieses Dossier.

„Es ist nie zu spät, das Erbe smart anzulegen“ 

Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass? Wie sind diese angelegt? Wie kann ich sie zukünftig strukturieren und investieren? Eine Erbschaft kann komplexe Fragen mit sich bringen – Fragen, mit denen sich viele Frauen vorher kaum beschäftigt haben. Hinzu kommt: Viele Frauen erleben im Laufe ihres Lebens sogar zwei Vermögensübertragungen – zunächst von den Eltern und später, bedingt durch die höhere Lebenserwartung, vom Partner. Dennoch fehlt häufig die Vorbereitung.

Dass es oft Frauen sind, die auf eine Erbschaft weniger gut vorbereitet sind und deshalb geerbtes Vermögen zurückhaltender investieren als Männer, belegen zwei Studien: Laut Capital Group investieren Frauen im Durchschnitt nur rund 26,4 Prozent ihres Erbes, Männer etwa 36,2 Prozent. Zugleich geben 40 Prozent der Frauen an, dass sie rückblickend gern mehr von ihrem Erbe investiert hätten – gegenüber 30 Prozent der Männer.1 Eine UBS-Studie zeigt zudem, dass nahezu ein Drittel der Frauen, die Vermögen von den Eltern geerbt haben, zuvor keine Gespräche über die Vermögensübertragung geführt hatte. 4 von 10 Frauen erbten sogar, ohne dass es Pläne für eine Vermögensübertragung oder einen Nachlass gab. Die Folgen zeigen sich im Prozess: 80 Prozent der Frauen berichten von Schwierigkeiten bei der Abwicklung, mehr als die Hälfte erlebte finanzielle Überraschungen – etwa durch hohe Steuerlasten oder dadurch, dass es sehr lange dauerte, bis sie ihr Erbe ausgezahlt bekamen.2

Diese Unsicherheiten können Entscheidungen erschweren – insbesondere in einer emotional belastenden Situation nach einem Todesfall. „Nicht das Wollen, sondern das Wissen fehlt Frauen oft beim Umgang mit geerbtem Vermögen“, weiß Nicola Vogt, Leiterin Private Banking für Heil- und freie Berufe, aus Erfahrung. „Die Rückmeldung vieler Erbinnen ‚Rückblickend hätte ich gern früher investiert‘ muss dennoch nicht entmutigen, denn: Es ist nie zu spät, das Erbe smart anzulegen.“

Vermögenswerte erfassen: einen Überblick verschaffen 

Geerbtes Vermögen besteht in der Regel aus Geldvermögen und aus Sachvermögen – etwa Konten, Wertpapierdepots, Immobilien, Versicherungen sowie Wertgegenständen wie Antiquitäten, Autos, Schmuck oder Kunstwerken. Doch was, wenn diese Werte nicht zentral erfasst oder unvollständig dokumentiert sind? Ohne eine vollständige Übersicht lässt sich weder ein Wert ermitteln noch eine fundierte Entscheidung über die nächsten Schritte treffen.

Deshalb sollten zunächst sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses in einer übersichtlichen Aufstellung erfasst werden. Nach erfolgter Legitimation als Erbin können anschließend alle erforderlichen Informationen zusammentragen werden, um den Nachlass vollständig zu dokumentieren. Dazu können beispielsweise Kontoauszüge aller Banken, Grundbuchauszüge für Immobilien, Versicherungspolicen und Depotauszüge sowie eine Liste der Wertgegenstände gehören. Auch mögliche Verbindlichkeiten – etwa Kredite oder offene Forderungen – sollten Teil dieser Übersicht sein. Ist die Übersicht vollständig, kann der Wert der gesamten Erbmasse ermittelt und können die Erbschaftsteuer und andere mögliche steuerliche Verpflichtungen eingeordnet werden. Damit ist eine Basis geschaffen, auf der entschieden werden kann, ob Vermögenswerte verkauft, umstrukturiert oder in die persönliche Vermögensplanung integriert werden. 

Hinweis: Da die konkreten Schritte je nach individueller Situation, Nachlass und Testament variieren, ist der Prozess beispielhaft und verkürzt dargestellt – die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Deshalb ist es ratsam, eine erfahrene Expertin oder einen erfahrenen Experten hinzuzuziehen. Hierbei steht Ihnen Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater gerne koordinierend zur Seite. 

Geerbtes Vermögen strategisch anlegen

Nach der Klärung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und steuerlichen Fragen liegt ein vollständiges Bild des Nachlasses vor. Nun stellt sich die Frage: Wie lässt sich das Erbe sinnvoll in die bestehende Finanz- und Vermögensstruktur integrieren? Dabei geht es weniger um einzelne Maßnahmen als vielmehr um die strategische Einordnung in die eigene Vermögensplanung: Welche Vermögenswerte können erhalten bleiben, welche sollten angepasst werden? Manche Anlagen fügen sich möglicherweise nahtlos in die bestehende Struktur ein – etwa im Hinblick auf Risikoprofil, Anlagehorizont oder Ziele. Andere erfordern vielleicht eine Neuausrichtung, um Liquidität, Stabilität oder Ertragspotenzial zu verbessern. Maßgeblich für Entscheidungen sollten die aktuelle Lebensphase, die persönlichen Wünsche und Ziele sowie Prioritäten sein.

Folgende Überlegungen können bei einer strategischen Einordnung helfen: 

Behalten oder anpassen?
Ist beispielsweise ein Teil des Vermögens in einer Immobilie gebunden, steht dieses Geld in der Regel nicht kurzfristig zur Verfügung. Können Kosten, etwa für Instandhaltung oder Steuern, nicht gedeckt werden, muss entschieden werden, ob die Immobilie verkauft werden muss oder sich die Kosten auf andere Weise aufbringen lassen.

Ist ausreichend Liquidität vorhanden?
Es sollte nicht nur darum gehen, wie hoch das Vermögen ist, sondern auch darum, wie viel davon tatsächlich abrufbar ist, etwa um laufende Kosten, Steuern oder unerwartete Ausgaben zu decken. Denn gebundenes Vermögen hilft nicht, wenn Kosten anfallen. Deshalb geht es auch darum, festzulegen, wie viel Liquidität verfügbar sein sollte, um Kosten zu decken, und welcher Teil des Vermögens eher mittel- bis langfristig angelegt werden kann.

Passt das Erbe zum bestehenden Vermögen?
Es ist sinnvoll, das Erbe nicht allein zu betrachten, sondern zusammen mit dem vorhandenen (eigenen) Vermögen – also als Ganzes: Ergänzt das Erbe möglicherweise die bisherige Vermögensstruktur oder verschiebt es sie zu stark in eine Richtung? Wenn beispielsweise weitere Immobilien, ähnliche Wertpapiere oder bereits bekannte Risiken hinzukommen, ist das Gesamtvermögen ggf. als einseitig zu bewerten. Dann sollte überlegt werden, was bleiben kann, was verkauft oder umgeschichtet werden sollte. Auch hier gilt: Die aktuelle Lebensphase, die persönlichen Wünsche und Ziele sowie die individuelle Risikoneigung sollten im Blick behalten werden. Eine breite Streuung über verschiedene Anlageklassen und Laufzeiten kann dafür sorgen, dass einzelne Positionen das Gesamtvermögen nicht überproportional beeinflussen. Dennoch müssen Risiken wie beispielsweise Kursverluste oder Wertschwankungen, berücksichtigt werden.

Fazit: Vermögen aktiv gestalten

Ein Erbe kann neue finanzielle Handlungsspielräume eröffnen. Gleichzeitig kann der Vermögensübergang viele Erbinnen vor Entscheidungen stellen, mit denen sie sich zuvor kaum beschäftigt haben. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema Erbschaft zu Lebzeiten in der Familie oder bei Bekannten vorzubringen und darüber offen zu kommunizieren. So können spätere Missverständnisse und Schwierigkeiten vermieden werden. Eine strukturierte Analyse der Vermögenswerte, eine klare Anlagestrategie und eine solide Planung helfen dabei, geerbtes Vermögen sinnvoll in die eigene Lebensplanung einzubinden. Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater begleitet Sie dabei. Gemeinsam erarbeiten Sie auf Basis Ihrer persönlichen Lebensphase, Ihren Wünschen und Zielen eine individuelle Vermögensstruktur, die zu Ihnen passt.

Disclaimer:
Die vorstehenden Angaben und Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung i. S. d. WpHG. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Quellen:
1: Capital-Group-Studie: Investitionslücken bei Frauen inmitten des „großen Vermögenstransfers“, Abruf 3/2026
(https://e-fundresearch.com/newscenter/221-capital-group/artikel/56492-capital-group-studie-investitionsluecken-bei-frauen-inmitten-des-grossen-vermoegenstransfers)

2: „UBS survey shows wealthy women, and the next generation, feel unprepared for the Great Wealth Transfer”, Abruf 3/2026
(https://www.ubs.com/global/en/media/display-page-ndp/en-20250507-own-your-worth-report.html)

Foto: iStockphoto/kupicoo

15.05.2026 

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