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Nachlassabwicklung: Was Angehörige bzw. Erben wissen sollten

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Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist schmerzhaft und löst individuelle Emotionen aus. Die Zeit scheint stillzustehen, das Leben fühlt sich an wie in einem Vakuum. Auch wenn es eine Herausforderung ist, einen klaren Kopf zu bewahren: Einige organisatorische und formale Angelegenheiten müssen dennoch erledigt werden. Welche die wichtigsten sind und wie wir Sie in dieser schweren Zeit unterstützen können, haben wir für Sie in diesem Dossier zusammengefasst.

Was sind die wichtigsten Schritte, unmittelbar nachdem ein Angehöriger verstorben ist? Wer stellt die Sterbeurkunde aus? Wen gilt es sofort zu informieren? Wer ist für welche Angelegenheiten mein Ansprechpartner? Wie erhalte ich einen rechtswirksamen Erbnachweis? Wo werden Testamente eröffnet? Brauche ich einen Erbschein? Gibt es gesetzliche Fristen, die einzuhalten sind? Wo fange ich an? Daniel Heuchele, Leiter Private Banking der Region Frankfurt, weiß um die vielen Fragen, die auftauchen – von der Organisation der Bestattung über Versicherungsfragen bis hin zu Fragen zur Nachlassabwicklung. „Wir wissen, dass es nicht einfach ist, sich mit Finanzfragen oder Versicherungsangelegenheiten zu beschäftigen, wenn man gerade einen geliebten Menschen verloren hat. Deswegen möchten wir betonen, dass Sie auf unsere Unterstützung zählen können. Zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen an unsere Private Banking-Beraterinnen und -Berater zu wenden, selbst wenn wir bisher noch nicht persönlich, sondern über Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen im Austausch sind bzw. waren.“

Todesfall: Das sollten Angehörige wissen

Nach dem Verlust eines Familienmitgliedes stehen Angehörige oft unter Schock, und es fällt ihnen schwer, klare Entscheidungen zu treffen. Trotz der Trauer müssen notwendigerweise zeitnah manche Formalitäten geregelt und Anliegen auf den Weg gebracht werden. Die wichtigsten Schritte haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt: 

Unmittelbar nach dem Tod: 

  • Totenschein vom Arzt/Krankenhaus ausstellen lassen 
  • Ggf. weitere Angehörige verständigen 
  • Prüfen, ob ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut besteht, Bestatter informieren bzw. beauftragen
  • Wichtige Dokumente bereithalten: Personalausweis, Geburtsurkunde, ggf.  Stammbuch, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde
  • Prüfen, ob Ordner mit wichtigen Dokumenten wie z. B. Vollmacht, letztwilliger Verfügung (Testament), Bestattungswünschen, Sterbegeldversicherung, Vertragsunterlagen etc. vorhanden sind
  • Beerdigung organisieren (übernimmt ggf. der Bestatter) 


Vor der Bestattung:

  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen 
  • Krankenkasse/Zusatzkasse/Pflegekasse informieren
  • Arbeitgeber/Renten- bzw.  Zusatzversicherungsträger informieren
  • Sparkasse bzw. Kreditinstitute informieren
  • Lebens-, Sterbegeldversicherung sowie ggf. Unfallversicherung informieren
  • Testament bzw. letztwillige Verfügung beim Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnortes des Erblassenden) zur Eröffnung abgeben


Nach der Bestattung:

  • Hinterbliebenenrente beantragen
  • Überblick über das Vermögen verschaffen; ggf. Erbschein beantragen 
  • Mietvertrag prüfen und ggf. kündigen
  • Verträge für Energie, Müllabfuhr etc. prüfen und ggf. kündigen 
  • Telefon, Internet etc., Mitgliedschaften, Abonnements kündigen
  • Versicherungen für Kfz, Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz etc. prüfen, ggf. kündigen
  • Digitalen Nachlass – Online-Accounts und -Zugänge – abwickeln

(Die Übersicht hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.) 

„Im besten Fall“, so Daniel Heuchele, „wurde bereits im Vorfeld eine Notfallmappe mit den wichtigsten Hinweisen angelegt, die den Hinterbliebenen Orientierung geben.“ Eine Unterstützung dafür kann das „Alles-geregelt-Buch“ sein. Es enthält Checklisten und Formulare, um alle wichtigen Aspekte für den Fall von Krankheit oder Tod vorzubereiten, einschließlich finanzieller Angelegenheiten und persönlicher Verfügungen. Ergänzend können die Vorsorgeverfügungen bei der Stiftung Vorsorge-Datenbank registriert werden, so kann ein schneller Überblick gewährt werden. Sprechen Sie Ihre Beraterin oder Berater gerne auf das Buch an. 

Unterstützung durch Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihren Private Banking-Berater

Wie helfen die Kreditinstitute bzw. das Private Banking der Naspa, wenn Sie den Todesfall eines Familienangehörigen melden? Welche Unterstützung können Sie in Bezug auf den Nachlass von Ihrer Private Banking-Beraterin oder Ihrem Private Banking-Berater erwarten? Welche Dokumente und Vollmachten sind für die Verfügung über Nachlasskonten erforderlich? 

Nachweise und Vollmachten

Um Auskunft zu erlangen, müssen Erben sich entsprechend legitimieren. Dies kann mit allen vom Nachlassgericht eröffneten Verfügungen von Todes wegen nebst der entsprechenden Eröffnungsverhandlung erfolgen. Als gesetzlicher Erbe erhalten Sie vor der Beantragung des Erbscheins Auskunft, wenn Sie der überlebende Ehepartner sind bzw. als nächster Angehöriger ihre Abstammung (Geburtsurkunde, Stammbuch) nachweisen. Solange keine erbrechtliche Berechtigung vorliegt, sind Transaktionen nicht möglich. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus sind je nach Vollmachtsumfang Überweisungen, Bargeldabhebungen oder Wertpapiertransaktionen möglich – bis diese von den Erben widerrufen werden.

Bei Gemeinschaftskonten kann der einzelverfügungsberechtigte Mitkontoinhaber weiterhin bis auf Widerruf durch die Erben über das Konto verfügen – man spricht von einem sog. „Oder-Konto“. Nach dem Tod eines Ehepartners entfällt die Wirkung des gemeinsamen Freistellungsauftrags. Steht die alleinige Gläubigerstellung des verwitweten Ehepartners fest, kann der gemeinsame Freistellungsauftrag noch bis zum Jahresende weiter berücksichtigt werden.

Pflichten und Service der Banken

„Als Kreditinstitut sind wir gesetzlich verpflichtet, binnen einer Monatsfrist ab Kenntnis Werte, die zum Vermögen einer verstorbenen Kundin oder eines verstorbenen Kunden gehören, an das zuständige Erbschaftssteuerfinanzamt zu melden“, erklärt Daniel Heuchele. Meldepflichtig sind alle am Todestag vorhandenen Vermögenswerte wie Kontoguthaben, Depotwerte, Sparkassenbriefe einschließlich Zinsen; das Vorhandensein von Schrankfächern, Verwahrstücken und Sicherungsgütern ist ebenfalls meldepflichtig. Zusätzlich umfasst die Meldepflicht Vermögenswerte, bei denen Verfügungen zugunsten Dritter bestehen. In diesen Fällen müssen die Banken Angaben zu den begünstigten Personen machen.

Daniel Heuchele ergänzt: „Für die Meldung des Gesamtvermögens beim Nachlassgericht stellen wir den Erben gerne Kopien der Vermögensaufstellungen zur Verfügung. Das können wir allerdings nur für die bei uns geführten Vermögenswerte. Andere Vermögenswerte, die außerhalb der Naspa liegen, müssen die Erben eigenständig ermitteln.“

Abstimmung mit den Erben

Mehrere Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies hat zur Folge, dass kein Miterbe allein über die Nachlassgegenstände verfügen kann. Somit ist es sinnvoll, dass alle Erben zu einem Termin bei der Private Banking-Beraterin oder dem Private Banking-Berater zusammenkommen. So kann innerhalb der Erbengemeinschaft die Nachlassabwicklung einfacher und zielführender gestaltet werden. Gegebenenfalls kann die Erteilung einer Erbschaftsvollmacht ein effektiver Weg sein, um die Formalitäten zu vereinfachen – vor allem dann, wenn die Erben räumlich weit voneinander entfernt leben. Durch die Erbschaftsvollmacht wird einer Person die Befugnis erteilt, im Namen der vollmachterteilenden Erben zu handeln, was die Abwicklung des Nachlasses deutlich erleichtert und beschleunigt.

Die Private Banking-Beraterin oder der Private Banking-Berater klärt bei diesem Termin gemeinsam mit den Erben, wie mit dem Nachlass verfahren werden kann und soll, und nimmt die Weisungen und Wünsche der Erben entgegen. „Gibt es neben den bestehenden Konten noch andere Bankverbindungen, bieten wir an, die Vermögenswerte bei uns zu bündeln. Das heißt, wir veranlassen im Rahmen der Nachlassabwicklung die Übertragung von Vermögenswerten bei einer anderen Bank zu uns und senden die notwendigen Legitimations- und Verfügungsdokumente an die andere Bank“, erklärt Daniel Heuchele. Mit dem Ansatz, alles unter einem Dach zu verwalten, können bei den Erben Zeit und Ressourcen gespart werden. 

Für Erben, die im Ausland leben, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des in Deutschland zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamtes benötigt, welche bestätigt, dass alle erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten erledigt sind, bevor die Freigabe dieser Vermögenswerte erfolgt.

360°-Beratung für Erben

Erbschaftsangelegenheiten sind sehr sensible Themen. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, in dieser herausfordernden Phase persönlich für Sie da zu sein. Dabei muss es nicht immer nur um monetäre bzw. erbrechtliche Themen gehen. „Uns ist es wichtig, gerade auch für persönliche Dinge ein offenes Ohr zu haben“, betont Private Banking-Leiter Daniel Heuchele. Schließlich gehe es um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. „Nur so können wir ganzheitlich und mit Weitblick beraten.“

„Im Rahmen unserer Beratung für die Erben achten wir selbstverständlich zuerst darauf, dass ausreichend Liquidität für die Begleichung möglicher Steuerverpflichtungen vorhanden ist. Im besten Fall haben wir bereits mit dem Erblassenden ein Generationenmanagement gemacht, bei welchem wir neben den Wünschen und Zielen des Erblassenden unter anderem darauf schauen, wie die Allokation des Gesamtvermögens nach entsprechender Verteilung im Sinne des Erblassenden aussehen wird, und prüfen, ob Liquidität für etwaige Steuerlasten vorhanden ist. Oder wir eruieren gemeinsam, wie diese hergestellt werden kann“, unterstreicht Daniel Heuchele. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen ziehen wir Steuer- und Rechtsberatende sowie bei Bedarf weitere Sachverständige mit ein. Es kann durchaus sein, dass der Erbe andere Wünsche, Ziele, Vorstellungen und Risikoneigungen als der Erblassende hat. Ein zentrales Element unserer Private Banking-Beratung ist der 360-Grad-Blick auf das Gesamtvermögen, der es ermöglicht, maßgeschneiderte Finanzpläne zu erstellen, welche sowohl den kurzfristigen Bedürfnissen als auch langfristigen Überlegungen und Gedanken gerecht werden und schließlich zu den Lebenszielen unserer Kunden passen. „Diese detaillierte und vorausschauende Beratungsleistung kann das Vermögen für die Zukunft sichern und ist für unsere Private Banking-Kundinnen und -Kunden ein umsichtiger Wegweiser bei komplexen Finanzthemen“, schließt Daniel Heuchle ab.

 

Disclaimer: 
Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Foto: Kay Abrahams/adobestock.com 

19.06.2024

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