Wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, ob Ihre medizinische Versorgung eingestellt oder in Ihrem Sinne fortgesetzt werden soll, geben Sie die Entscheidung über Ihr Leben aus den Händen. Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorgen.
Selbstbestimmung ist ein hohes, wenn nicht gar das höchste Gut. Doch was bedeutet es, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu äußern? Als unternehmerisch tätige Person, Besitzer oder Verwalter diverser stattlicher Assets oder als erfolgreiche Führungskraft sind Sie es gewohnt, eigenständig wichtige Entscheidungen zu treffen. „Sie sollten sich diese Eigenständigkeit auch im medizinischen Ernstfall bewahren und mit einer Patientenverfügung rechtzeitig vorsorgen. Der Aufwand für die Erstellung hält sich in Grenzen. Doch ein paar wichtige Punkte sollten Sie beachten,“ rät Stefanie Schmidt, Leiterin Private Banking der Region Rhein-Lahn der Naspa.
Leitplanken für die behandelnden Ärzte
In einer Patientenverfügung werden Entscheidungen über ärztliche Behandlungen getroffen, wenn ein Patient schwer respektive unheilbar erkrankt oder beispielsweise nach einem Unfall im Sterben liegt und nicht mehr in der Lage ist, seine Willenserklärung eigenständig zu äußern. Sie bietet behandelnden Ärzten wie auch Angehörigen eine wichtige Orientierung, ob Sie sich für einen Behandlungsverzicht oder für lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden. Als Patient wahren Sie damit in solchen Situationen Ihr Selbstbestimmungsrecht.
Dazu haben sich auch Heinrich und Margarethe P. entschieden, die beide regelmäßig die Wintermonate in einem Chalet in Arlberg verbringen. Skifahren ist ihre Leidenschaft. Doch jedes Jahr bekommen sie auch vor Augen geführt, wie gefährlich ihr Hobby ist. Als sie einen Notarzteinsatz auf 2000 Metern Höhe und den Abtransport des Verunglückten mit dem Helikopter aus nächster Nähe mitbekamen, gab das den Ausschlag für die Erstellung einer Patientenverfügung. Zunächst erteilten sie sich gegenseitig die Vollmacht, zu entscheiden, wie die Behandlung des Partners im medizinischen Notfall zu erfolgen hat. Und auch für den Fall, dass keiner von beiden mehr selbst bestimmen kann, hat das kinderlose Ehepaar vorgesorgt und konkrete Vorgaben für die behandelnden Ärzte formuliert. Hierbei haben sie sich vertrauensvollen Rat bei ihrem Hausarzt geholt.
Klare Formulierungen schaffen SicherheitIn der Regel ist eine unterschriebene schriftliche Erklärung ausreichend. „Doch Vorsicht ist geboten. Nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes in den vergangen Jahren muss eine Patientenverfügung sehr konkret formuliert sein“, warnt Stefanie Schmidt und ergänzt: „Ein knappes ‚Keine lebensverlängernden Maßnahmen‘ reicht demnach nicht aus und kann dazu führen, dass Ihrem vage formulierten Wunsch nicht entsprochen wird.“
Liegt im Ernstfall keine Erklärung des Patienten vor, so ist der Arzt gezwungen, sich für lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden. In Zweifelsfällen kann sogar ein Betreuer bestellt werden. Immer wieder werden Patienten entgegen ihrem Willen Behandlungen unterzogen. Eine rechtssichere Patientenverfügung muss von den behandelnden Ärzten befolgt werden.
Es ist sinnvoll, im Zuge einer Patientenverfügung auch eine Vorsorge- bzw. eine Generalvollmacht, etwa für einen nahestehenden Verwandten, auszustellen. „Diese entbindet einerseits den Arzt von seiner Schweigepflicht und berechtigt andererseits eine Person Ihres Vertrauens, in Notfallsituationen für Sie zu sprechen. Diese Person ist dann aber auch dazu verpflichtet, in Ihrem Sinne zu entscheiden und Ihren Willen durchzusetzen“, erklärt Stefanie Schmidt. Selbstverständlich lassen sich die Vollmachten und Verfügungen jederzeit widerrufen oder überarbeiten. Wir empfehlen regelmäßige Überprüfungen der getroffenen Vorkehrungen.
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01.03.2021
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