Finanzielle Herausforderung: Steigende Eigenanteile bei der Pflege

Zurück zu den Dossiers

Steigende Anteile für Pflege

Ein Pflegefall stellt das Leben auf den Kopf – das der Betroffenen ebenso wie das ihrer Angehörigen. Neben der Sorge um die Gesundheit steht die Sorge um die Deckung der Pflegekosten. Denn die Eigenanteile für stationäre Pflege sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Was die Pflegekasse übernimmt, deckt nur einen Teil ab – der größere Teil muss selbst getragen werden. Pflege ist dabei kein reines Altersthema, sondern kann Menschen jeden Alters treffen. Dieses Dossier zeigt, welche finanziellen Lasten entstehen können und warum eine vorausschauende Planung entscheidend ist.

Stationäre Pflege: Steigende Eigenanteile und Pflegekosten

Die Eigenanteile für einen Platz im Pflegeheim sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zum Januar 2026 liegt die monatliche Belastung für das erste Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro – das ist eine Steigerung von monatlich ca. 261 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Damit erreicht die finanzielle Eigenbeteiligung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einen neuen Höchststand.1
Zwar beteiligt sich die gesetzliche Pflegeversicherung mit Zuschüssen, doch decken diese Leistungen die tatsächlichen Ausgaben nur teilweise ab. „Den verbleibenden Eigenanteil müssen Betroffene selbst tragen. Neben den pflegebedingten Restkosten umfasst dieser auch die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Einrichtungen. Und je nach Bundesland können die Belastungen stark variieren. In Hessen beispielsweise liegt der Eigenanteil für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt werden, durchschnittlich bei 3.229 Euro pro Monat – das ist ein Anstieg von etwa neun Prozent gegenüber dem Vorjahr“,2 berichtet Christian Fröhlich, Leiter Private Banking der Region Main-Taunus.

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur Ältere

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur hochbetagte Menschen. Fast jede vierte pflegebedürftige Person ist jünger als 65 Jahre.Unfallfolgen, Krebserkrankungen oder neurologische Leiden können auch in jüngeren Jahren eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. Das Risiko ist damit breiter gefasst, als viele annehmen. Wer im jungen oder mittleren Alter pflegebedürftig wird, muss damit rechnen, über lange Zeit hinweg einen erheblichen Eigenanteil neben der gesetzlichen Pflegeleistung selbst zu tragen.

Wie einschneidend ein solcher Fall sein kann, zeigt das folgende Beispiel:
Für Daniel S., 57 Jahre, verheiratet, zwei Söhne, verändert ein Schlaganfall das Leben von einem Tag auf den anderen. Eine Rückkehr in den Alltag ist für den Manager einer Unternehmensberatung nicht mehr möglich, er benötigt dauerhaft stationäre Pflege. Für seine Frau und die beiden erwachsenen Kinder ist es ein tiefer Einschnitt – emotional, organisatorisch und finanziell.

Da Daniel S. zu den eher Jüngeren unter den Pflegebedürftigen zählt, zieht er in ein Pflegeheim, das auf Menschen unter 65 spezialisiert ist. Neben der medizinischen Versorgung gehören dort auch aktivierende Therapien und Angebote zur Förderung der Selbstständigkeit zum Alltag. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt auch hier nur einen Teil der pflegebedingten Aufwendungen. Eine erhebliche Finanzierungslücke bleibt: Eigenanteile an den Pflegekosten sowie die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung müssen zunächst aus eigenen Mitteln getragen werden. Sind diese erschöpft, wird vom Sozialhilfeträger geprüft, inwieweit entsprechende Kosten von Angehörigen getragen werden müssen. Eine Belastung von mehreren Tausend Euro, die jeden Monat anfallen – wie lange, ist heute noch nicht absehbar.

Pflegekosten im Vermögensplan: Liquidität sichern, Absicherung stärken

Tritt Pflegebedürftigkeit ein, werden monatlich Kosten fällig, die sich über viele Jahre hinweg zu einer erheblichen Belastung entwickeln können. Wie lange Zahlungen anfallen, lässt sich nicht vorhersagen. Für die Finanzplanung bedeutet das im besten Fall, die Zahlungsfähigkeit und Liquidität so abzusichern, dass die Eigenanteile für die Pflege sowie für die parallel weiterlaufenden Kosten und Verpflichtungen dauerhaft gedeckt werden können – ohne das Tätigen von Notverkäufen oder die Auflösung langfristig gebundener Vermögenswerte.

„Laufende Erträge wie beispielsweise Dividenden oder Mieteinnahmen können Kosten möglicherweise zum Teil auffangen“, erklärt Christian Fröhlich und ergänzt: „Reichen diese nicht aus, müssen Rücklagen eingesetzt werden. Schwieriger wird es, wenn Vermögen überwiegend in Substanzwerten wie Immobilien gebunden ist. Diese stehen in einer akuten Situation jedoch nicht kurzfristig als Liquidität zur Verfügung. In solchen Fällen drohen Verkäufe unter Zeitdruck – mit möglichen Wertverlusten und Folgen für die langfristige Planung, was wir mit Bedauern auch schon erlebt haben“.

Planungssicherheit entsteht durch eine ausgewogene Vermögensallokation: liquide Mittel und Reserven für die laufenden Pflegekosten einerseits, Substanzwerte wie Immobilien für Stabilität und Ertrag andererseits. Welche Struktur im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Zielen und Bedürfnissen ab. Eine private Pflegezusatzversicherung kann ergänzend Teile der Eigenanteile abfedern und Liquidität bereitstellen. Sie ersetzt keine strategische Vermögensplanung, kann jedoch dazu beitragen, Rücklagen zu schonen und die langfristige Ausrichtung des Vermögens zu sichern.

Fazit: Zeit, Kosten und Ärger ersparen

Pflegekosten zählen zu den finanziellen Verpflichtungen, denen über vielen Jahre hinweg nachgekommen werden muss. Sie haben unmittelbar Einfluss auf die Liquiditätslage und beeinflussen damit die gesamte Vermögensstruktur. Entscheidend ist, laufende Zahlungen nicht allein aus Rücklagen zu bestreiten, sondern eine klare Balance zwischen liquiden Mitteln und langfristig gebundenen Vermögenswerten zu schaffen.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit möglichen Szenarien ist unerlässlich. Vermögen schützt nicht automatisch vor finanziellen Engpässen, wenn Liquidität fehlt oder Substanzwerte unter Druck veräußert werden müssen. Ob durch den Aufbau ausreichender Liquiditätsreserven, durch eine angepasste Vermögensallokation oder durch ergänzende Vorsorgebausteine wie eine private Pflegezusatzversicherung – die Strukturen sollten regelmäßig überprüft und an die persönliche Lebensplanung angepasst werden. Welche Lösung dabei die richtige ist, erarbeitet Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater gemeinsam mit Ihnen und zieht bei Bedarf beziehungsweise auf Wunsch Ihre Steuer- und Rechtsberatung hinzu.

Disclaimer: Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Quellen:
1 Verband der Ersatzkassen (vdek):  „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege 2026“ (Stand 1/2026)
Vdek Landesvertretung Hessen – Pressemitteilung Januar 2026: „Eigenanteile in hessischen Pflegeeinrichtungen
steigen 2026 erneut deutlich – vdek fordert nachhaltige Entlastung

Bundesgesundheitsministerium (BMG): „Altersstruktur Pflegebedürftiger“, Pflegestatistik 2023/2024

Foto: istockphoto/MonthiraYodtiwong

26.01.2026

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Private Banking-Beratern auf oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin.

 Cookie Branding
i