Die demografische Entwicklung zeigt: Wir leben länger und bleiben länger vital. Doch wie sichern wir unseren Lebensstandard im Alter? Die betriebliche Altersvorsorge bietet hier eine interessante Lösung: Sie bietet gerade Top-Verdienenden steuerliche Vorteile und flexible Möglichkeiten für eine individuelle Ruhestandsplanung. In diesem Dossier erfahren Sie, wie und warum eine betriebliche Altersvorsorge eine lohnende Option darstellt.
Eine gute Nachricht: Wir leben länger und sind vitaler als die vorigen Generationen. Die Zukunftsforscher wissen es: Altern wird zunehmend individueller. Und Umfragen zeigen, dass sich mehr als die Hälfte der Menschen im erwerbsfähigen Alter um ihre Altersvorsorge und den Erhalt ihres Lebensstandards sorgen.* Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentenstärkungsgesetz), das zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, ist diesem Anliegen ein Stück nähergekommen. „Für Top-Verdienende können im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge die Freibeträge eine interessante Perspektive sein – 2025 wurden sie erneut erhöht“, hebt Marcel Pitton, Leiter Private Banking Region Montabaur/Westerburg, in diesem Kontext hervor.
Das Alter ist ein Paradoxon: Einerseits erleben wir mit zunehmendem Alter eine Art Verjüngung, andererseits spüren wir eine gewisse Skepsis gegenüber dem Altwerden. Diese Befürchtungen haben in den letzten Jahren zu einem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein geführt. Physische und mentale Fitness, Vitalität und ein bewusster Lebensstil sind Trends, die auch den Zeitgeist widerspiegeln.
In der sogenannten „Rush Hour“ – zwischen Karriereaufbau und Familiengründung, meist im Alter von 25 bis 30 Jahren – liegt der Fokus auf dem Aufbau von Vermögens- und Liquiditätsreserven. In dieser Ansparphase fällt es vielen schwer, das benötigte Vermögen bis zum Renteneintritt abzuschätzen. Faktoren wie Renditeschwankungen des Vermögens, Schwankungen an den Kapitalmärkten oder auch der Ausgleich von inflationären Tendenzen werden bei der eigenen Planung oftmals vergessen oder unterschätzt. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand beginnt der Vermögensverzehr, die „Entsparphase“.
Doch wie sicher ist es, dass das aufgebaute Vermögen bis zum Lebensende ausreicht? Können Lebensstandard und -stil gehalten, können für den Ruhestand geplante Vorhaben umgesetzt werden? Was passiert, wenn trotz Vitalität, gesunder Ernährung und Fitness gesundheitliche Probleme oder eine schwere Krankheit das Leben beeinträchtigen? Mit diesen Unsicherheiten bekommen die gestiegene Lebenserwartung und die dafür angemessene finanzielle Absicherung ein maßgebendes Gewicht, besonders weil beides oft unterschätzt wird.
„Privatanlegende sind mit Vorsorge- und Ruhestandplanung oft überfordert. Was auch daran liegt, dass eine optimale, schichtübergreifende Vorsorgelösung – gesetzliche Rente, private und betriebliche Altersabsicherung – umfangreiches Spezialwissen erfordert“, erklärt Marcel Pitton und ergänzt: „Altersvorsorge ist komplex, ist langfristig, und aufgrund zeitinkonsistenten Verhaltens obsiegt häufig die kurzfristige Konsumpräferenz gegenüber einem langfristigen Vorsorgeziel.“ Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vereinfacht die Komplexität zwar nicht, doch verbessert es zumindest die steuerlichen Vorteile deutlich – und ist somit vor allem für Top-Verdienende ein interessanter Baustein zur Optimierung des Vorsorgeportfolios. Zur Verdeutlichung dieser Vorteile haben wir nachfolgend auszugsweise den aktuellen Stand zusammengefasst:
Steuerfreibeträge
Die steuerfreie Einzahlung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung wurde auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West erhöht (2025: 7.728 Euro jährlich, 644 Euro monatlich). Sozialversicherungsfrei bleiben weiterhin 4 Prozent der Beiträge (2025: 3.864 Euro jährlich, 322 Euro monatlich).** Für Top-Verdienende ist dieses Modell besonders profitabel. Bei bestehenden Altverträgen, die vor 2005 unter Berücksichtigung des § 40 b EstG abgeschlossen wurden, ist eine ganzheitliche Beratung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten empfehlenswert. Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater steht Ihnen hierbei koordinierend zur Verfügung.
Flexibilität
Neben der klassischen Vorsorgevariante mit einer garantierten Verzinsung erlaubt beispielsweise eine Direktversicherung auch innovative Lösungen mit attraktiven Renditechancen. So kann der Rentenbeginn z. B. flexibel ab dem 62. Lebensjahr gewählt werden – ohne Koppelung an die gesetzliche Rentenversicherung. Je nach Tarif und Versicherungsunternehmen sind die Auszahlungen flexibel gestaltbar: Das kann eine Rente, eine Rente mit Teilkapitalzahlung oder mit einer vollständigen Kapitalauszahlung sein. Je nach Lebenssituation und Wunsch kann so die bestmögliche Auszahlungsvariante gewählt werden. Zeiten ohne Beitragszahlung, wie etwa während der Elternzeit, können durch freiwillige Nachzahlungen ausgeglichen werden – ein oft übersehener Hebel zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Wenn höhere Beiträge, wie Tantiemen, Sonderzahlungen oder Ähnliches, in die betriebliche Altersversorgung einfließen sollen oder wenn Sie generell Unterstützung bei Ihrer individuellen Vorsorgeplanung wünschen, analysiert Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater mit Ihnen gemeinsam alle Fragen und entwickelt professionelle Lösungskonzepte.
Disclaimer:
Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.
* Sirus Campus: „Sorge um Lebensstandard im Alter wächst: 58 Prozent befürchten Altersarmut“, Abruf 4/2025
** AOK: Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen in der bAV, Abruf 4/2025
Foto: istockphoto/kiwis
07.05.2025
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