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Sinn stiften, Vermögen bewahren

 Menschen helfen, die Gesellschaft positiv mitgestalten, Verantwortung übernehmen, den eigenen Namen mit gemeinnützigem Engagement verbinden, die Familie absichern oder das Vermögen bewahren. Die Motive einer Stiftungsgründung sind facettenreich. Die Idee selbst ist Jahrhunderte alt.

Wussten Sie, dass sich Frankfurt und Darmstadt unter den Top 4 der Großstädte mit der höchsten Stiftungsdichte bewegen? Hessen insgesamt zähle gut über 2.000 rechtsfähige Stiftungen, heißt es zudem beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Mit 34 Stiftungen pro 100.000 Einwohner rangieren wir in Hessen deutlich über dem Bundesschnitt – und zwar auf Platz 2. Der Durchschnitt liegt bei 28/100.000. Die Spitze der Stiftungsdichte belegt übrigens Hamburg mit 78 Stiftungen pro 100.000 Einwohner*.

Vermögen nachhaltig bewahren

Eine Stiftung nach den eigenen Vorstellungen zu gründen und damit eine Herzensangelegenheit zu erfüllen, ist ein modernes Mittel, Vermögen zu übertragen und nachhaltig zu bewahren. Mit einer Anzahl von ca. 23.000 zählen rechtsfähige Stiftungsformen, neben Treuhandstiftungen, übrigens zu den beliebtesten Stiftungsformen in Deutschland. Andere Rechtsformen können eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein. Das Vermögen der rechtsfähigen Stiftungen fasst zusammengerechnet übrigens ca. 100 Milliarden Euro*.

Ähnlich dem Ursprungsgedanken vor Jahrhunderten verfolgen auch heute noch 95 Prozent der Stiftungen gemeinnützige Zwecke. Waren die ersten Stiftungen soziale Einrichtungen, oft mit kirchlicher Ausrichtung wie Hospitäler, Waisenhäuser, später auch Museen, z. B. das Städel Museum (gegründet 1815), haben sich Stiftungsideen immer weiterentwickelt. „Heute geht es Stifterinnen und Stiftern um Themen, die aktuell bewegen, wie Europa, die Digitalisierung oder – zunehmend – der Klima- und Umweltschutz“, bemerkt Florian Wenig Leiter Private Banking der Region Bad Homburg/Usingen.

Gleich bleibt, dass sich eine Stifterin oder ein Stifter mit ihrem oder seinem Vermögen langfristig engagiert und dieses unwiderruflich langfristig in eine Stiftung überträgt. Das heißt, die Stiftung wird Eigentümerin des Vermögens und verfolgt mit den zu generierenden Erträgen das festgelegte Stiftungsziel. „Angelegtes liquides Vermögen erzielt beispielsweise Kapitalerträge, eine vermietete Immobilie Mieterträge. In beiden Fällen werden jeweils die Erträge zum Erreichen des Stiftungsziels verwendet. Das Stiftungskapital – das eingebrachte Vermögen oder das Grundstück – werden hingegen nicht angetastet“, so Wenig. Eine gute Beratung bezüglich der Ausrichtung und Optimierung des Stiftungsvermögens ist daher extrem wichtig – gerade in Zeiten von anhaltenden Niedrigzinsen.

Steuerliche Begünstigungen? Unter bestimmten Voraussetzungen!

Wenn das Finanzamt die Stiftung als „gemeinnützig“ anerkennt – das sind in der Regel rechtsfähige Stiftungen – können steuerliche Begünstigungen relevant werden. „Dass Stiftungen die Vorgaben ihrer Satzung erfüllen und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, darauf achten hierzulande die staatlichen Aufsichtsbehörden. So wird beispielsweise geprüft, ob der Stifterwille gemeinnützig ist und auch nach dem Tod des Stifters erfüllt werden kann“, erklärt Florian Wenig.

Unternehmensnachfolge regeln

Anders ist es bei nicht gemeinnützigen Familienstiftungen: Hier müssen zwar Schenkungssteuer und gegebenenfalls Erbersatzsteuer abgeführt werden, die möglichen Modelle bieten aber die Perspektive einer wirtschaftlich und steuerlich optimalen Koexistenz von Stiftung und Unternehmen. Diese Variante kann interessant sein, wenn es keine Unternehmensnachfolge gibt.

Privatpersonen als Stifter

Nach Umfragen und Recherchen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen stiften 90 Prozent der Stifterinnen und Stifter zu Lebzeiten. Das Profil: älter als 45 Jahre, oft männlich, hochgebildet und vermögend. Zwei Drittel sind laut Angaben des Verbands Privatpersonen mit meist ganz konkreten Vorstellungen, wie sie über ihr Leben hinaus die Umwelt und das gesellschaftliche Miteinander nachhaltig verbessern können – und dies bereits zu Lebzeiten. In einer Umfrage des Verbands gab fast ein Drittel an, ihren persönlichen Nachlass durch eine Stiftung regeln zu wollen.

Als Alternative zu einer eigenen Stiftung können bei kleineren Vermögenswerten Zustiftungen interessant werden. So gibt es beispielsweise viele Bürgerstiftungen, bei denen man sich speziell für die Heimatregion engagieren kann.

„Unabhängig, welche Stiftungsform infrage kommen könnte: Es ist sinnvoll, die Gründung einer eigenen Stiftung möglichst frühzeitig zu initiieren, damit Ihnen als Stifter alle strategischen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen“, fasst Florian Wenig zusammen. Die sich bietenden Optionen und deren langfristige Effekte zeigt Ihnen Ihr Private Banking-Berater gerne auf. Mit Ihrem Steuer- und gegebenenfalls Rechtsberater identifiziert er zielführende Lösungen und begleitet Sie koordinierend.

Übrigens: Regional engagiert sich die Naspa-Stiftung für jährlich hunderte Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Sport, Jugendförderung, Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege und Gesundheitspflege. Weitere Informationen finden Sie unter: www.naspa-stiftung.de

* Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V.: www.stiftungen.org; Abruf 04/2020

22.05.2020

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