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Ratgeber: Vorsorgevollmacht

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In vertrauensvolle Hände gelegt

Bestimmen Sie selbst, wer Sie im Notfall vertritt. Lesen Sie hier welche Vorteile eine Vorsorgevollmacht mit sich bringt und worauf Sie bei der Erteilung achten sollten, damit Ihre Interessen gewahrt werden.

Der Gedanke daran, plötzlich die Geschäftsfähigkeit zu verlieren oder hilfsbedürftig zu werden, kann ein Gefühl von Ohnmacht und Unsicherheit auslösen. Mit einer Vorsorgevollmacht können frühzeitig Regelungen getroffen werden, sodass die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten von einer oder mehreren vertrauten Personen übernommen werden können.

Doch wer entscheidet im Fall des Falles in meinem Sinne und zu meinem Besten – sowohl in finanziellen als auch in persönlichen Angelegenheiten? Seit Anfang 2023 gilt ein Notvertretungsrecht, nach dem Verheiratete und eingetragene Lebenspartner in einer medizinischen Notsituation Entscheidungen treffen dürfen. Es bezieht sich insbesondere auf die Einwilligung in ärztliche Eingriffe und den Abschluss von Behandlungsverträgen. Es im Bürgerlichen Gesetzbuch §1358 geregelt. Das Notvertretungsrecht gilt allerdings ausschließlich für gesundheitliche Angelegenheiten und gilt für maximal sechs Monate. Andere Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte, sind davon ausgeschlossen. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin müssen schriftlich bestätigen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Vertretung tatsächlich vorliegen. Liegt bereits eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vor, leben die Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner getrennt, ist ein Betreuer bestellt oder wurde ein Widerspruch durch die erkrankte Person verfasst, greift das Notvertretungsrecht nicht. Wird nach den sechs Monaten weiterhin eine Betreuung benötigt, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet und ein Betreuer bestimmt.  

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich frühzeitig Vorkehrungen treffen, die eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeidet. Auf diese Weise kann jeder selbst eindeutig bestimmen, welche Vertrauensperson im Notfall über welche Belange wie entscheiden darf. Eine sinnvolle Ergänzung kann eine Patientenverfügung sein.

Durch eine rechtlich einwandfrei formulierte Vollmacht erhält die beauftragte Person unbürokratisch und ohne umständliche gerichtliche Verfahren die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie der vom Gericht bestellte rechtliche Betreuer. Im Gegensatz zu einer Betreuungsverfügung, kann die oder der Bevollmächtigte sofort handeln.

Die Beauftragung gilt in dem Rahmen und für die Bereiche, wie vom Verfasser bestimmt. So kann sie, wenn vom Vollmachtgeber gewünscht, bereits vor der Hilfsbedürftigkeit zum Tragen kommen oder auch über den Tod hinaus Geltung haben. Dazu sollten jedoch klare Regelungen getroffen werden. So kann die Gültigkeit der Vollmacht auch an das Vorliegen einer ärztlich attestierten Handlungsunfähigkeit geknüpft werden. Ein Widerruf oder Änderungen sind jederzeit möglich.

Vollmacht richtig erteilen

Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft sollte eine Vollmacht schriftlich abgefasst werden. Der Bevollmächtigte ist klar zu bezeichnen, am besten unter Angabe von Vor- und Zunamen, Adresse und Geburtsdatum. Regelungen sind für folgende Bereiche möglich: Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden und Todesfall. Rechtsgeschäfte wie eine Eheschließung oder Testamentserrichtung können hingegen nicht übertragen werden.

Für den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages und bei Grundstücksgeschäften ist eine notariell beurkundete Vollmacht erforderlich, bei der Vertretung gegenüber dem Handelsregister und dem Grundbuchamt bedarf es zumindest der Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers.

Zu beachten ist, dass der Bevollmächtigte nur handeln kann, wenn er die Vollmachtsurkunde im Original vorlegt.

Gegenüber der Naspa können Sie die Vollmachten separat regeln und durch Erteilung einer Bankvollmacht direkt gegenüber der Naspa den reibungslosen Ablauf der Bankgeschäfte sicherstellen. Ihr Private Banking-Berater hilft Ihnen gerne weiter.

Individuelles Sicherheitspaket schnüren

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, erhalten Sie bei Ihrem Private-Banking-Berater „Das Alles-geregelt-Buch“ mit hilfreichen Formularen und Checklisten für die individuelle Vorsorge. Wir empfehlen die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, damit ein individuelles Sicherheitspaket konkretisiert und erstellt werden kann. Sollten bereits Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen worden sein, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung.

Disclaimer:
Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

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21.02.2023

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