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Die Nassauische Sparkasse bietet Ihnen für Ihre Wohntraum-Realisierung über jedes Naspa Finanz-Center eine individuelle Finanzierungsberatung. Ganz egal ob für ein Immobilienvorhaben in Wiesbaden, Frankfurt, Bad Soden, Usingen, Bad Homburg, Limburg an der Lahn, im Rheingau-Taunus-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwald oder woanders im Naspa-Geschäftsgebiet: Ihr Berater findet mit Ihnen den optimalen Weg für den Bau, Kauf oder eine Restaurierung bzw. Sanierung. Dabei achten wir selbstverständlich auch auf den bestmöglichen Einsatz von staatlichen Fördermitteln wie Riester-Zulagen oder KfW-Zuschüssen.
Das unverbindliche Beratungsangebot können Sie auch wahrnehmen, wenn Sie bislang noch nicht Kunde bei der Naspa sind. Unsere Berater versorgen Sie sehr gerne mit den wichtigsten Informationen für eine Immobilienfinanzierung mit uns als Partner.
Die Nassauische Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner für eine persönliche und fachkundige Baufinanzierungsberatung in Ihrer Umgebung. Wir freuen uns darauf, Sie mit passgenauen Finanzierungslösungen bei der Planung Ihres Wohntraums voran zu bringen.
Das sagen unsere Kunden:
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* Es gelten Fördervoraussetzungen und ggf. Einkommensgrenzen.
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Das Eigenkapital sollte idealerweise mindestens 20 und besser 30 Prozent der Anschaffungskosten (Immobilienpreis plus Kaufnebenkosten) umfassen. Je höher das Eigenkapital ist, umso günstiger sind die Konditionen des Baufinanzierungskredites.
Sie können diese und weitere Infos auf Basis der Angabe Ihrer individuellen Rahmenbedingungen mit Hilfe unseres Baufinanzierungsrechners erfahren.
Mit einem Wohn-Riester-Vertrag fördert der Staat Ihre private Altersvorsorge Form eines Kaufs, Baus oder altersgerechten Umbaus einer Immobilie. Sie müssen die entsprechende Immobilie selbst nutzen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier. Gerne berät Sie dazu zudem auch einer unserer Experten im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Alles entsprechend Notwendige finden Sie auf unserer Unterlagen-Checkliste. Außerdem benötigen wir bitte auch eine Selbstauskunft von Ihnen.
Bei einer Baufinanzierung gelten als Eigenmittel bzw. Eigenkapital Bank und Sparguthaben, Bausparguthaben, der Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie der Rückkaufswert von Lebensversicherungen. Im weiteren Sinne zählen zu den Eigenmitteln das bereits bezahlte Grundstück, bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen, Verwandtendarlehen, öffentliche Zuschüsse sowie Eigenleistungen/Verwandtenhilfe.
Der Eigentumswechsel einer Immobilie muss aufgrund des § 873 BGB von einem Notar beurkundet werden. Im Vertrag werden das Kaufobjekt, der vereinbarte Preis, die Zahlungsweise, der Zahlungstermin aufgeführt.
Baufinanzierungsdarlehen werden in Form von Annuitäten-, Raten- und Festdarlehen angeboten. Die gebräuchlichste Art ist das Annuitätendarlehen. Die Annuität ist eine gleichbleibende Rückzahlungssumme für ein Darlehen (z. B. Hypothekendarlehen), die sich aus der Zins- und Tilgungsrate zusammensetzt. Dadurch reduziert sich im Laufe der Jahre der Zinsanteil und die Tilgungsquote nimmt zu.
Der Begriff beschreibt den Zeitraum, für den die Konditionen für ein Darlehen garantiert werden. Baufinanzierungsdarlehen werden in der Regel mit Festzins angeboten. Der Darlehensnehmer kann aus Zinsfestschreibungen von bis zu 15 Jahren wählen. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber einem variablen Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern.
Der Effektivzinssatz muss gemäß der Preisangabenverordnung vom Kreditgeber genannt werden. Der Effektivzins beinhaltet alle preisbestimmenden Faktoren, wie Sollzins, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeiträume, Bearbeitungsgebühr, Verwaltungsbeiträge, abweichende Tilgungsverrechnungen sowie veränderlicher Sollzins nach Ende der Festzinsbindung.
Er ist höher als der Sollzinssatz und macht Angebote mit gleicher Zinsbindung vergleichbar.
Sowohl Hypotheken als auch Grundschulden sind Grundpfandrechte und müssen im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung muss den Namen des Gläubigers und den Geldbetrag der Forderung enthalten.
Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskünfte über Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken sowie über die Eigentumsverhältnisse und darüber, welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h., auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.
Wer ein Grundstück oder einen Teil davon (bei einer Eigentumswohnung) besitzt, muss dafür Grundsteuer zahlen. Sie ist zu unterscheiden von der Grunderwerbssteuer, die beim Immobilienkauf einmalig auf den Kaufpreis anfällt. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Jahr fällig.
Baunebenkosten umfassen sämtliche Kosten, die über die Bau- und Grundstückskosten hinausgehen. Dazu zählen z. B. Architektenhonorare, Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Versicherungs- sowie Finanzierungskosten.
Die Grunderwerbsteuer sind Nebenkosten und wird beim Abschluss des Kaufvertrags fällig. Diese wird von jedem Bundesland selbst festgelegt. Die Grunderwerbsteuer in Hessen liegt derzeit bei 6,0 % und in Rheinland-Pfalz bei 5,0 %. Die Grunderwerbsteuer muss vom Käufer gezahlt werden, bevor dieser ins Grundbuch eingetragen wird.
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