Sie können Ihre Lebensversicherung bis zum Ende des 10. Versicherungsjahres in eine Kapital-Lebensversicherung umwandeln. So sorgen Sie für das Alter vor. Grundsätzlich sind die Beiträge als Vorsorgeaufwendung steuerlich abzugsfähig.
Die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist immens wichtig. Schließlich sind noch nicht viele Reserven angelegt. Deshalb blicken Sie gerade jetzt nach vorn. Eine monatliche Bar-Rente ist die einzige Garantie für einen angenehmen Lebensstandard. Nutzen Sie die angeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Bei Ihnen geht es vor allem darum, im Todesfall des Hauptverdieners nicht vor dem Ruin zu stehen. Diesen Schutz garantiert Ihnen die Risiko-Lebensversicherung.
Später steht der Risikoschutz nicht mehr so im Vordergrund. Wandeln Sie dann Ihre Risiko-Lebensversicherung einfach in eine Kapital-Lebensversicherung um. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Ihre Altersvorsorge.
Hier finden Sie die Verbraucherinformationen zum Versicherungsvermittler gemäß §11 VersVermV zum Download und zur Ablage in Ihren persönlichen Unterlagen.