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Nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Kontoauszugs mit Signatur

Voraussetzung für den Empfang elektronischer Kontoauszüge ist das Elektronische Postfach in Ihrem Internet-Banking.  

  • Jederzeit Zugriff auf Ihre Kontoauszüge
  • Regelmäßige Zustellung in Ihr Elektronisches Postfach
  • Keine Portokosten, da kein Postversand
  • Papierfrei archivieren mit sicheren PDF-Dokumenten
  • Gleichstellung zum Papier-Kontoauszug

Schnell und einfach in 4 Schritten freischalten

Schalten Sie jetzt Ihr Geschäftskonto für den elektronischen Kontoauszug frei: ganz bequem im Elektronischen Postfach Ihres Online-Bankings

  1. Im Browser naspa.de/eka aufrufen und „Jetzt beauftragen“ klicken
  2. Mit Anmeldename oder Legitimations-ID und persönlicher PIN im Online-Banking anmelden
  3. Ihr Konto ist vorausgewählt, bei mehreren Konten das gewünschte Konto auswählen und „Weiter“ klicken
  4. Auftrag mit einer Freigabe absenden
Naspa Stiftung

Elektronischer Kontoauszug mit Signatur für Unternehmen  

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihr Geschäftskonto für den elektronischen Kontoauszug freischalten. Schnell und einfach direkt in Ihrem Online-Banking. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen. 

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur ist das digitale Gegenstück zu einer eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten. Sie ist hochgradig fälschungssicher und schützt vor der Dateneinsicht Dritter.  

Darüber hinaus sorgt sie für Sicherheit beim Datentransfer und verhindert nachträgliche Veränderungen.

Mit Hilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können Sie im Rahmen Ihrer Buchführungspflichten gegenüber dem Finanzamt bzw. Betriebsprüfern nachweisen, dass der Auszug tatsächlich von der Sparkasse erstellt wurde und seit der Erstellung nicht verändert wurde.

Prüfung der Signatur mit dem kostenlosen „Signatur-Viewer“.

Die kostenfreie Software Sign Live! der Firma intarsys gibt es hier.

Wie die Prüfung im Einzelnen funktioniert, erfahren Sie im Leitfaden zur „Validierung einer Signatur mit dem Sign Live! CC Validation Client“.

Sichere Aufbewahrung

Als buchführungspflichtiger Unternehmer sind Sie verpflichtet, die sogenannten „Grundsätze zur  ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, zu beachten. Diese haben die bisher gültigen Vorschriften GOBS und GDPdU abgelöst.

  • Die Anforderungen an die Aufbewahrung im Überblick:
  • Die Inhalte dürfen nicht verändert werden, so dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
  • Die übermittelten Daten dürfen vor dem Weiterverarbeiten in Ihren Systemen, vor dem Speichern bzw. bei einem möglichen späteren Ausdruck nicht bzw. nur nachvollziehbar verändert werden.
  • Das Datenverarbeitungssystem muss die Unveränderbarkeit des Datenbestandes gewährleisten.
  • Die Daten müssen während der Dauer der Aufbewahrung jederzeit verfügbar sein.
  • Die Daten müssen unverzüglich lesbar gemacht werden können.
  • Die Daten müssen mit den Buchungsbelegen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden.
  • Die Daten müssen maschinell ausgewertet werden können.
  • Originär digitale Daten sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren. Nicht ausreichend ist die ausschließliche Archivierung in maschinell nicht auswertbaren Formaten.

Mit Hilfe der Signatur ist der Nachweis erbracht, dass die Inhalte des Kontoauszugs nicht verändert wurden. Um die Anforderungen an die maschinelle Auswertbarkeit zu erfüllen, müssen Sie zusätzlich zur PDF-Kontoauszugsdatei auch die Umsatzdaten aus Ihrer Electronic-Banking-Software aufbewahren und auf Verlangen zugänglich machen.

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