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Überblick

Steuer-Informationsaustausch (AEOI und FATCA)


Seit dem 1. Juli 2014 für FATCA bzw. 1. Januar 2016 für AEOI muss die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit erheben, wenn Sie ein Konto eröffnen oder wenn sich im Laufe der Geschäftsbeziehung wesentliche Änderungen mit ausländischem Bezug ergeben. Dies kann zum Beispiel ein Umzug vom Ausland nach Deutschland oder ins Ausland sein, eine Telefonnummer mit ausländischer Vorwahl oder eine Bevollmächtigung für eine Person mit ausländischer Adresse.
Die Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet einmal jährlich Daten von im Ausland Steuerpflichtigen an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden, welche diese dann an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet.

Überblick

  • Grundlage hierfür sind das „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“.
  • Diese gelten für natürliche Personen und für Rechtsträger, also Kapitalgesellschaften, andere juristische Personen und Personengesellschaften.
  • Die Erhebung wird mit Hilfe einer Selbstauskunft des Kontoinhabers durchgeführt.
  • Auch Inhaber von Konten, die am 31. Dezember 2015 bereits bestehen, werden zu ihrer steuerlichen Ansässigkeit überprüft.
  • Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die der Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung gegeben hat.
  • Sie werden um weitere Angaben gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig feststellen kann.
  • Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkrafttreten der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ (1. Juli 2014) und des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie erneut um eine Selbstauskunft gebeten werden.  

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Wir sind für alle Fragen und Wünsche zum Thema FATCA und AEOI gerne für Sie da:

Serviceline
0611/364 67630.

Gerne können Sie uns auch Ihren Wunschtermin für einen Rückruf senden.

Natürliche Personen

Natürliche Personen

Zu den natürlichen Personen zählen Privatpersonen sowie Gewerbetreibende, Freiberufler und eingetragene Einzelkaufleute. Meldepflichtig sind die Konten von Kunden, die in einem am zwischenstaatlichen Steuer-Informationsaustausch teilnehmenden Staat steuerlich ansässig sind sowie US-Staatsangehörige und US-Steuerpflichtige.

Kunden mit bestehenden Konten, deren steuerliche Ansässigkeit im Ausland mit Hilfe vorliegender Informationen bereits eindeutig ist, werden nicht angeschrieben sondern automatisch gemeldet.  

Weitere Informationen zu den am zwischenstaatlichen Steuer-Informationsaustausch teilnehmenden Staaten finden Sie auf den Seiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Rechtsträger

Rechtsträger

Rechtsträger sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei ihnen muss die Sparkasse die steuerliche Ansässigkeit und die Art des Rechtsträgers erheben.

Bei einigen Arten von Rechtsträgern werden zusätzlich auch die beherrschenden Personen des Rechtsträgers nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit überprüft.   

Tipp!

Nutzen Sie beim Ausfüllen der Selbstauskunft unsere bequeme Ausfüllhilfe.

Meldungen

Meldungen

Aufgrund des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ und der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerpflichtigen an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet.

Gemeldet werden

  • erforderliche Kundendaten
  • Steueridentifikationsnummern
  • Konto- und Depotnummern
  • Kontosalden
  • gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Erlösungsbeträge und Veräußerungserlöse 

Bei US-amerikanischen Steuerpflichtigen (einschließlich US-Staatsangehörigen) erfolgen diese Meldungen bereits seit 2015. Für die Steuerpflichtigen zahlreicher anderer Länder beginnen die Meldepflichten in 2017.  

Bitte antworten Sie unbedingt auf Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Wenn Sie uns keine Auskunft geben, sind wir gezwungen, Sie als „meldepflichtig“ zu behandeln und das BZSt zu informieren.  

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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