Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.
Sie eröffnen ein Kündigungsgeldkonto und verpfänden das Guthaben an den Vermieter. Möchte dieser das hinterlegte Guthaben in Anspruch nehmen, informiert Ihre Sparkasse Sie darüber. So behalten Sie jederzeit den Überblick.
Zur Anlage einer Mietkaution benötigen Sie lediglich ein Girokonto, von dem der Betrag der Mietkaution eingezogen werden kann und ein Elektronisches Postfach, in dem Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Hat Ihr Vermieter nach Ende des Miet¬verhältnisses keine Forderungen an Sie als Mieter, veranlassen Sie hier die sofortige Freigabe, der von Ihnen verpfändeten Mietkaution durch den Vermieter.
Danach können Sie als Mieter wieder frei über das angelegte Guthaben verfügen.
Möchten Sie eine Mietkaution anlegen, eröffnen Sie dazu ein Kündigungsgeldkonto auf Ihren Namen, das Sie treuhänderisch verwalten. Auf dieses Konto zahlen Sie die erhaltene Mietkaution ein.
Haben Sie nach Ende des Mietverhältnisses berechtigte Forderungen an Ihre Mieter, veranlassen Sie hier die Inanspruchnahme des erforderlichen Betrages.
Zur Anlage einer Mietkaution benötigen Sie lediglich ein Elektronisches Postfach, in dem Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden können und ein Girokonto, von dem der Betrag der Mietkaution eingezogen werden kann.
Gibt Mietern finanziellen Freiraum und Vermietern ebenfalls finanzielle Sicherheit.
Um Ihre Mietkaution online einrichten zu können benötigen Sie neben einem Girokonto auch Zugang zum Elektronischen Postfach. Sollten Sie die Voraussetzung noch nicht erfüllen, können Sie diese ebenfalls ganz bequem online einrichten und anschließend die Mietkaution und weitere Services Ihrer Sparkasse nutzen.
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