Mit einer Bankvollmacht können Sie sich vor unvorhersehbaren Ereignissen absichern und auch in Notfällen handlungsfähig bleiben. Eine Bankvollmacht erlaubt einer von Ihnen bevollmächtigte Person Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln und sich um Ihre Bankgeschäfte zu kümmern – im Ernstfall oder wenn Sie verhindert sind.
Die Vollmacht kann bereits zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder nur für den Todesfall eingeräumt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Kontovollmachten werden nach dem Geltungszeitraum unterschieden. Es gibt Vollmachten zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder für den Todesfall.
Es wird im Wesentlichen zwischen drei Arten von Bankvollmachten unterschieden. Hierzu zählen die transmortale Vollmacht, die prämortale Vollmacht und die postmortale Vollmacht.
Die Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht. Sie berechtigt Bevollmächtigte ausschließlich Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln, die im Zusammenhang mit dem Konto bei der Sparkasse stehen. Dies beinhaltet alle üblichen Transaktionen und Handlungen im Rahmen der Kontoführung.
Das Abschließen von Darlehen, das Kündigen des Kontos bei der Sparkasse oder auch das Umschreiben des Kontos auf den eigenen Namen sind ausgeschlossen.
Ihr Naspa-Berater hilft Ihnen gerne vollumfänglich bei der Erteilung einer Vollmacht wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens für Ihr Girokonto, Sparkonto oder Wertpapierdepot bevollmächtigen möchten. Vereinbaren Sie hier direkt einen Beratungstermin.
Bei der Bankvollmacht über den Tod hinaus handelt es sich um eine transmortale Vollmacht. Diese ist zeitlich nicht begrenzt und berechtigt den Bevollmächtigten auch über den Tod hinaus Bankgeschäfte für Sie zu übernehmen. So kann beispielsweise Ihr Ehepartner auch ohne einen Erbschein weiterhin auf Ihr Konto der Naspa zugreifen. Eine andere Möglichkeit ist die postmortale Vollmacht, die erst im Todesfall eintritt.
Die Vollmacht zum Konto kann vom Vollmachtgeber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden. Aus Beweisgründen sollte eine schriftliche Erklärung vorliegen. Die Berater Ihrer Naspa helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Im Grunde ist eine Kontovollmacht für jede Person sinnvoll, die ein eigenes Konto bei einer Bank besitzt. Die Vollmacht ist beispielsweise nützlich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen können.
Im Falle Ihres Todes haben hinterbliebene Ehepartner oder enge Angehörige nicht automatisch Zugriff auf Ihr Konto, um Ihre finanziellen Angelegenheiten klären zu können. Durch die Vollmacht wird Ihren Hinterbliebenen bzw. der Person Ihres Vertrauens der Zugriff auf Ihr Konto vereinfacht.
Eine Kontovollmacht erlischt beispielsweise, wenn diese widerrufen wird. Die Vollmacht kann grundsätzlich immer den Lebensgegebenheiten entsprechend angepasst werden oder es können auch weitere Bevollmächtigte bestimmt werden.