* Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Das Gemeinschaftskonto bzw. Partnerkonto eignet sich für Eheleute oder Wohngemeinschaften, um die gemeinsamen Finanzen zentral und übersichtlich zu verwalten. Die wichtigste Basis für ein Gemeinschaftskonto ist Vertrauen, denn beide Kontoinhaber können Bankgeschäfte erledigen und haften für die Aktivitäten des anderen.
Tipps & Hinweise
Jetzt auch mit Ihrer Sparkassen-Card1, Sparkassen-Kreditkarte oder Mastercard Basis1 mobil bezahlen: Fügen Sie einfach Ihre Karte in die Wallet App Ihres Apple-Geräts hinzu, um Apple Pay zu nutzen. Oder laden Sie für Ihr Android™-Smartphone die App „Mobiles Bezahlen“ herunter. Weitere Informationen unter www.sparkasse.de/kontaktloszahlen.
1Sofern im Text von Sparkassen-Card und Mastercard Basis die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
In manchen Fällen ist es sinnvoll einer anderen Person eine Bank- oder Kontovollmacht zu erteilen – beispielsweise wenn jemand Ihre Bankgeschäfte für Sie erledigen soll. Diese Vollmacht können Sie flexibel jederzeit kündigen. Die bevollmächtigte Person haftet nicht für die Aktivitäten auf Ihrem Konto. Beachten Sie also, dass Sie als Kontoinhaber z.B. für Überziehungen durch die bevollmächtigte Person alleine haften.
Bei einem Gemeinschaftskonto – auch als Partnerkonto bezeichnet – handelt es sich um ein Girokonto mit mehreren (in der Regel zwei) Kontoinhabern. Das bedeutet, Sie führen Ihr Konto gemeinsam mit einer weiteren Person. Beide Kontoinhaber haben Zugriff auf das Guthaben und können (bei der gängigen Variante des "Oder-Kontos") eigenständig Bankgeschäfte erledigen.
Grundsätzlich ist bei uns jeder Kunde willkommen und kann ein Girokonto eröffnen – gerne auch gemeinsam mit einer anderen Person. Bei einem Gemeinschaftskonto im Speziellen sollte im besten Fall eine hohe Vertrauensbasis zwischen den Kontoinhabern als Voraussetzung für das gemeinsame Konto vorhanden sein. Lassen Sie sich dsbzgl. gerne von unseren Beratern ausführlich und individuell informieren.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie und z.B. Ihr Partner oder Ihre Wohngemeinschaft für eine Kontoeröffnung bei einer deutschen Sparkasse berechtigt sind, kontaktieren Sie uns gerne oder besuchen Sie uns in einem Naspa Finanz-Center in Ihrer Nähe. Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich, telefonisch oder auch online über den Service-Chat!
Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn z.B. ein gemeinsamer Haushalt geführt oder regelmäßige gemeinsame Ausgaben vorhanden sind, bei denen die Kosten geteilt werden. Miete, Stromrechnungen oder Haushaltskosten können Sie so bequem von dem gemeinsamen Konto abbuchen lassen.
Die Kosten für ein Gemeinschaftskonto richten sich nach dem gewählten Kontomodell. Für einen zweiten Kontoinhaber und eine zugehörige Sparkassen-Card (Debitkarte)* werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
*Für Kunden mit Naspa Giro Online kostet die Sparkassen-Card 6,00 Euro p.a. Bei allen weiteren Kontomodellen ist die Sparkassen-Card inklusive.
Als Gemeinschaftskonto können Sie bei der Naspa grundsätzliche alle Privatgirokonten wie beispielsweise die Kontomodelle Naspa Giro Komfort oder Naspa Giro Online führen.
Beide Inhaber haften gemeinschaftlich über das gesamte Guthaben und alle Aktivitäten auf dem Gemeinschaftskonto. Wird das Konto beispielsweise von einem Kontoinhaber überzogen, haftet der andere Inhaber gleichermaßen. Verlässlichkeit und Vertrauen unter den Kontoinhabern sind somit wichtige Voraussetzungen für das gemeinsame Girokonto.
Verstirbt einer der Kontoinhaber, treten die Erben an dessen Stelle im Kontovertrag. Dies bedeutet, dass den Erben unter Umständen die Häfte des Guthabens auf dem Gemeinschaftskonto zusteht, unabhängig davon wie viel von welchem Kontoinhaber jeweils eingezahlt wurde. Es ist daher empfehlenswert vorab schriftlich eine Vereinbarung über die jeweiligen Anteile an dem Guthaben zu treffen.
Bei einem "Und-Konto" kann es unter Umständen passieren, dass Sie für Ihre Bankgeschäfte die Zustimmung fremder Personen benötigen, falls Ihnen die Erben des verstorbenen Kontoinhabers unbekannt sind.
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