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Gemeinschaftskonto

Das Partnerkonto für Ihre gemeinsamen Finanzen

Überblick

Ein Gemeinschaftskonto bei der Nassauischen Sparkasse

Alles Wichtige im Überblick

  • Wenn Sie ein Girokonto zusammen mit einer weiteren Person nutzen wollen, empfiehlt sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos.
  • Optimaler Überblick über die gemeinsamen Ausgaben wie z.B. Haushaltsführung, Miete oder gemeinsame Anschaffungen und direkte Zahlungssteuerung über das Gemeinschaftskonto
  • Beide Kontoinhaber haben Zugriff und können Bankgeschäfte wie z.B. Überweisungen tätigen.
  • Als Gemeinschaftskonto können Sie bei der Naspa grundsätzliche alle Privatgirokonten wie beispielsweise die Kontomodelle Naspa Giro Komfort oder Naspa Giro Online führen

Jetzt Gemeinschaftskonto / Partnerkonto eröffnen

* Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

So geht's

So funktioniert ein Gemeinschaftskonto

Gemeinsame Ausgaben, gemeinsames Girokonto

Das Gemeinschaftskonto bzw. Partnerkonto eignet sich für Eheleute oder Wohngemeinschaften, um die gemeinsamen Finanzen zentral und übersichtlich zu verwalten. Die wichtigste Basis für ein Gemeinschaftskonto ist Vertrauen, denn beide Kontoinhaber können Bankgeschäfte erledigen und haften für die Aktivitäten des anderen.

Tipps & Hinweise

  • Ein Gemeinschaftskonto erfordert gegenseitige Verlässlichkeit
  • Wenn die beiden Kontoinhaber regelmäßig unterschiedliche Geldbeträge einzahlen, ist  eine entsprechende schriftliche Abmachung empfehlenswert
  • Es ist sinnvoll auch weiterhin ein separates eigenes Girokonto für persönliche Rechnungen zu führen
  • Überzieht einer der Kontoinhaber, so tragen beide die Gebühren oder mögliche Konsequenzen
  • Lesen Sie hierzu auch unser Dossier zum Thema Gemeinschaftskonto.

Zwei Arten des Gemeinschaftskontos – die Unterschiede

Die Standard-Variante: Oder-Konto

  • Bankgeschäfte ohne Zustimmung des anderen Kontoinhabers möglich
  • Geeignet für Paare und Wohngemeinschaften
  • Hohes Vertrauen als Basis, da die Inhaber unabhängig voneinander Transaktionen durchführen können

Die Alternative: Und-Konto

  • Bankgeschäfte nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber möglich
  • Geeignet für kleinere, private Vereine und Organisationen
  • Schutz vor möglichem Missbrauch durch einzelne Inhaber

In 3 Schritten das gemeinsame Girokonto eröffnen

  1. Als Gemeinschaftskonto können Sie bei der Naspa grundsätzliche alle Privatgirokonten wie beispielsweise die Kontomodelle Naspa Giro Komfort oder Naspa Giro Online führen. Eröffnen Sie Ihr Gemeinschaftskonto jetzt über „Gemeinschaftskonto eröffnen" oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um in einer Filiale Ihrer Nähe ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen.
  2. Bitte denken Sie daran, dass sich für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos beide Kontoinhaber mit Ausweisen legitimieren müssen.
  3. Ihr abschließender Schritt: Informieren Sie Ihre Zahlungspartner über Ihre neue Bankverbindung – einfach und bequem mit dem kostenfreien Kontowechsel-Service der Naspa.
  1. Als Gemeinschaftskonto können Sie bei der Naspa grundsätzliche alle Privatgirokonten wie beispielsweise die Kontomodelle Naspa Giro Komfort oder Naspa Giro Online führen. Eröffnen Sie Ihr Gemeinschaftskonto jetzt über „Gemeinschaftskonto eröffnen" oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um in einer Filiale Ihrer Nähe ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen.
  2. Bitte denken Sie daran, dass sich für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos beide Kontoinhaber mit Ausweisen legitimieren müssen.
  3. Ihr abschließender Schritt: Informieren Sie Ihre Zahlungspartner über Ihre neue Bankverbindung – einfach und bequem mit dem kostenfreien Kontowechsel-Service der Naspa.
Vorteile

Gemeinschaftskonto – Vorteile

Zwei Online-Banking Zugänge

Jeder Kontoinhaber erhält einen eigenen Online-Banking-Zugang.

Zwei Karten

Beide Kontoinhaber erhalten eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte).

Alles im Blick

Ob Haushaltskosten, Miete oder gemeinsame Anschaffungen – mit dem Gemeinschafts­konto können Sie gemeinsame Ausgaben einfach und übersichtlich verwalten.

Mobiles Bezahlen

Jetzt auch mit Ihrer Sparkassen-Card1, Sparkassen-Kreditkarte oder Mastercard Basis1 mobil bezahlen: Fügen Sie einfach Ihre Karte in die Wallet App Ihres Apple-Geräts hinzu, um Apple Pay zu nutzen. Oder laden Sie für Ihr Android™-Smartphone die App „Mobiles Bezahlen“ herunter. Weitere Informationen unter www.sparkasse.de/kontaktloszahlen.

1Sofern im Text von Sparkassen-Card und Mastercard Basis die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

Alternative: Kontovollmacht

Alternative: Kontovollmacht

Bank- oder Kontovollmacht erteilen

In manchen Fällen ist es sinnvoll einer anderen Person eine  Bank- oder Kontovollmacht zu erteilen – beispielsweise wenn jemand Ihre Bankgeschäfte für Sie erledigen soll. Diese Vollmacht können Sie flexibel jederzeit kündigen. Die bevollmächtigte Person haftet nicht für die Aktivitäten auf Ihrem Konto. Beachten Sie also, dass Sie als Kontoinhaber z.B. für Überziehungen durch die bevollmächtigte Person alleine haften.

Bankvollmacht widerrufen

Der Vollmachtgeber kann die Kontovollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Für eine allgemein gute Nachvollziehbarkeit sollte dazu eine schriftliche Erklärung vorliegen.

Vereinbaren Sie jetzt in einem Naspa Finanz-Center einen Termin, um eine Kontovollmacht zu erteilen.

FAQ

Häufige Fragen rund um das Gemeinschaftskonto der Naspa

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Bei einem Gemeinschaftskonto – auch als Partnerkonto bezeichnet – handelt es sich um ein Girokonto mit mehreren (in der Regel zwei) Kontoinhabern. Das bedeutet, Sie führen Ihr Konto gemeinsam mit einer weiteren Person. Beide Kontoinhaber haben Zugriff auf das Guthaben und können (bei der gängigen Variante des "Oder-Kontos") eigenständig Bankgeschäfte erledigen.

Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Grundsätzlich ist bei uns jeder Kunde willkommen und kann ein Girokonto eröffnen – gerne auch gemeinsam mit einer anderen Person. Bei einem Gemeinschaftskonto im Speziellen sollte im besten Fall eine hohe Vertrauensbasis zwischen den Kontoinhabern als Voraussetzung für das gemeinsame Konto vorhanden sein. Lassen Sie sich dsbzgl. gerne von unseren Beratern ausführlich und individuell informieren.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie und z.B. Ihr Partner oder Ihre Wohngemeinschaft für eine Kontoeröffnung bei einer deutschen Sparkasse berechtigt sind, kontaktieren Sie uns gerne oder besuchen Sie uns in einem Naspa Finanz-Center in Ihrer Nähe. Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich, telefonisch oder auch online über den Service-Chat! 

Wann ist ein Gemeinschaftskonto von Vorteil?

Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn z.B. ein gemeinsamer Haushalt geführt oder regelmäßige gemeinsame Ausgaben vorhanden sind, bei denen die Kosten geteilt werden. Miete, Stromrechnungen oder Haushaltskosten können Sie so bequem von dem gemeinsamen Konto abbuchen lassen.

Die Vorteile im Überblick

  • Alles im Blick – Übersicht über gemeinsame Finanzen
  • Jeweils eine Sparkassen-Card für jeden Kontoinhaber
  • Gemeinsame Rechnungen direkt über das Gemeinschaftskonto begleichen
  • Separate Online-Banking Zugänge für beide Kontoinhaber

Mögliche Risiken im Überblick

  • Ist einer der Kontoinhaber von einer Pfändung betroffen, betrifft dies auch das Gemeinschaftskonto
  • Beim Tod eines Kontoinhabers treten unter Umständen fremde Erben an die Stelle des Inhabers
  • Gemeinschatliche Haftung für Aktivitäten des anderen Inhabers
Was kostet ein Gemeinschaftskonto?

Die Kosten für ein Gemeinschaftskonto richten sich nach dem gewählten Kontomodell. Für einen zweiten Kontoinhaber und eine zugehörige Sparkassen-Card (Debitkarte)* werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

*Für Kunden mit Naspa Giro Online kostet die Sparkassen-Card 6,00 Euro p.a. Bei allen weiteren Kontomodellen ist die Sparkassen-Card inklusive.   

Welche Girokonten der Naspa können als Gemeinschaftskonto eröffnet werden?

Als Gemeinschaftskonto können Sie bei der Naspa grundsätzliche alle Privatgirokonten wie beispielsweise die Kontomodelle Naspa Giro Komfort oder Naspa Giro Online führen.

Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?

Beide Inhaber haften gemeinschaftlich über das gesamte Guthaben und alle Aktivitäten auf dem Gemeinschaftskonto. Wird das Konto beispielsweise von einem Kontoinhaber überzogen, haftet der andere Inhaber gleichermaßen. Verlässlichkeit und Vertrauen unter den Kontoinhabern sind somit wichtige Voraussetzungen für das gemeinsame Girokonto.

Was passiert, wenn einer der Kontoinhaber stirbt?

Verstirbt einer der Kontoinhaber, treten die Erben an dessen Stelle im Kontovertrag. Dies bedeutet, dass den Erben unter Umständen die Häfte des Guthabens auf dem Gemeinschaftskonto zusteht, unabhängig davon wie viel von welchem Kontoinhaber jeweils eingezahlt wurde. Es ist daher empfehlenswert vorab schriftlich eine Vereinbarung über die jeweiligen Anteile an dem Guthaben zu treffen.

Bei einem "Und-Konto" kann es unter Umständen passieren, dass Sie für Ihre Bankgeschäfte die Zustimmung fremder Personen benötigen, falls Ihnen die Erben des verstorbenen Kontoinhabers unbekannt sind.

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