Die Nassauische Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Mit Hilfe der Fonds werden im Krisenfall Stützungsmaßnahmen zur Sanierung durchgeführt, die sicherstellen, dass ein Institut seine sämtlichen Verbindlichkeiten in voller Höhe weiterhin erfüllen kann.
Es besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen
sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten
weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
Nach gesetzlicher Vorgabe erhalten Sie zukünftig einmal jährlich den "Informationsbogen für den Einleger".
Hier können Sie den Bogen bereits vorab herunterladen.
Weitere Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.
Das Online-Banking Ihrer Sparkasse ist gut zugänglich. Ein BITV-Test im Februar 2017 ergab 91,25 von 100 Punkten.