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Einlagensicherung

Wie sind meine Einlagen bei der Nassauischen Sparkasse gesichert?

Die Nassauische Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Mit Hilfe der Fonds werden im Krisenfall Stützungsmaßnahmen zur Sanierung durchgeführt, die sicherstellen, dass ein Institut seine sämtlichen Verbindlichkeiten in voller Höhe weiterhin erfüllen kann.

Das Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation

Es besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen:

  • den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie 
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Diese Sicherungseinrichtungen sind zu einem Sicherungssystem zusammengeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt.

Ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Einlagen

Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten;
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden; 
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen.

Infobogen Einlagensicherung

Nach gesetzlicher Vorgabe erhalten Sie zukünftig einmal jährlich den "Informationsbogen für den Einleger".
Hier können Sie den Bogen bereits vorab herunterladen.

Sie haben weitere Fragen?

Weitere Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

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