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Finanzielle Absicherung im Pflegefall – Was Sie wissen sollten

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Sechs Millionen über 80-Jährige1  – eine Rekordzahl angesichts der demografischen Entwicklung. Ein erfreulicher Trend! Langes Leben bedeutet längere Zeit im Ruhestand – im besten Fall gesund zuhause. Doch was, wenn der Pflegefall eintritt? Wie kann der erreichte Lebensstandard auch in diesem Fall erhalten, die Liquidität gesichert werden? Wie kann das Vermögen so allokiert werden, dass finanzielle Belastungen nicht zur zusätzlichen Last für die Familie werden? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in diesem Dossier auf den Grund.

Im Alter selbstbestimmt leben und den erreichten Lebensstandard halten können, den Nachkommen, Freunden oder Bekannten weder persönlich noch finanziell zur Last fallen – das ist die ideale Vorstellung vom langen, sorgenfreien Leben. Diejenigen, die es zu Wohlstand gebracht haben, müssen sich wahrscheinlich weniger sorgen. Ein Schicksalsschlag kann jedoch jeden Plan durcheinanderbringen und zum Umdenken zwingen. Besonders tragisch, wenn der Pflegefall eintritt – nicht nur persönlich. Pflege kostet, und wie es Klaus Kalteier, Leiter Private Banking der Region Limburg, aus der Beratung kennt, müssen im Pflegefall Vermögen und Liquidität neu durchdacht werden. Er betont, dass es gut möglich sein kann, Vermögenswerte auflösen zu müssen, auch wenn die ursprünglichen Pläne anders aussahen und das Vermögen augenscheinlich stabil schien.

Pflegebedürftigkeit in Deutschland: Tendenz steigend

Dem erfreulichen Trend der steigenden Lebenserwartung steht das traurige Thema Pflege respektive Pflegebedürftigkeit gegenüber. Laut Statistischem Bundesamt wächst die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren. Ende 2021 waren etwa 2,7 Millionen oder 55 % der gesamten Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter – zum Großteil Frauen. Vier von fünf der pflegebedürftigen Personen werden zuhause betreut. Meistens übernehmen pflegende Angehörige diese Aufgabe, oft mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Etwa 20 Prozent der pflegebedürftigen Menschen leben in spezialisierten Pflegeeinrichtungen. Bis zum Jahr 2055, so die Prognosen des Statistischen Bundesamts, werden 65 Prozent der pflegebedürftigen Menschen 80 Jahre oder älter sein.2

Kosten für Pflege können stark variieren – Eigenanteil für Pflegeheime steigt

Die finanziellen Aufwendungen für eine umfassende, fürsorgliche und persönliche Pflege – in den eigenen vier Wänden oder in einem Pflege-/Seniorenheim – sind nicht unerheblich. Die Pflegeversicherung deckt von den anfallenden Kosten nur einen Teil ab. Wie hoch diese sind, wird von den Pflegekassen anhand eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen festgelegt. Dieses Gutachten bestimmt den Pflegegrad. Schließlich können die Kosten je nach Grad und Art der Pflege sowie der individuellen Situation stark variieren.

Wird die pflegebedürftige Person zuhause in vertrauter Umgebung von Angehörigen gepflegt, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld – von 316 Euro bei Pflegegrad 2 bis 901 Euro bei Pflegegrad 5. Wird ein professioneller Pflegedienst beauftragt, werden die tatsächlichen Kosten nur bis zur gesetzlich festgelegten Höhe erstattet – von 724 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.095 Euro bei Pflegegrad 5. Für darüberhinausgehende Kosten müssen Pflegebedürftige selbst und ggf. Angehörige aufkommen.3

Auch ein Pflegeheimaufenthalt geht meist mit erheblichen finanziellen Belastungen einher. Je nach Region und Ausstattung des Pflegeheims variieren die monatlichen Kosten: Sie liegen im Durchschnitt bei 3.000 bis 4.500 Euro. Diese setzten sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Grundpflege. Auch die medizinische Versorgung ist Teil der Pflegeheimkosten. Zusätzlich fallen in der Regel weitere Kosten für individuell vereinbarte Leistungen wie Komfortangebote oder spezielle Pflegebedürfnisse an. Die Zuschüsse der gesetzlichen Leistungen variieren je nach Pflegegrad von 770 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.005 Euro (Pflegegrad 5). Deutlich gestiegen sind in den letzten Jahren die Eigenanteile: Zum 1. Juli 2023 waren im Schnitt 2.548 Euro pro Monat fällig – 348 Euro mehr als noch im Sommer 2022.4

Unterhaltspflicht: Kinder haften für ihre Eltern

Sowohl Eltern als auch Kinder sind generell unterhaltspflichtig. Das heißt, Kinder können im Pflegefall der Eltern zur Unterhaltspflicht herangezogen werden, allerdings erst ab einem bestimmten Einkommen. Seit dem 1. Januar 2020 liegt diese Einkommensgrenze bei 100.000 Euro brutto pro Jahr.

Flexible Allokation und sinnvolle Vorsorgeansätze

„Obwohl das Vermögen solide und sicher erscheint, haben wir es schon erlebt, dass ein Pflegefall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Das kann sich nicht unbedingt nur auf die Betroffenen selbst auswirken, sondern auch die geplante Weitergabe an die Erben oder die Erbmasse beeinflussen“, berichtet Klaus Kalteier und fügt hinzu: „Es gab Situationen, in denen Kundinnen und Kunden aufgrund dieser Notlage kurzfristig Vermögenswerte veräußern mussten, um liquide Mittel für die Pflegekosten zu generieren. Um das Vermögen für den Fall der Fälle zu schützen, sollte die Vermögensallokation möglichst flexibel sein und kontinuierlich an die individuellen Lebensumstände angepasst werden, und dies am besten frühzeitig.“

Neben Pflegezusatzversicherungen, speziellen Pflege- und Vermögensschutzoptionen sowie bestimmten privaten Rentenversicherungen mit Pflegeleistungen können bei der Vorsorge zudem folgende Überlegungen berücksichtigt werden:

Vermögensübertragung: Es kann sinnvoll sein, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten zu übertragen. Allerdings sollten steuerliche und rechtliche Aspekte nicht übersehen werden. Bei Bedarf ziehen wir Ihre Fachleute für Rechts- und Steuerfragen hinzu.

Schenkungen mit Vorbehaltsnießbrauch: Vermögenswerte werden zu Lebzeiten verschenkt, die Schenkenden haben somit das Recht, die Einkünfte oder Nutzungen aus dem Vermögen zu behalten, bspw. durch lebenslanges Wohnrecht.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, finanzielle Angelegenheiten im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zu regeln. Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es, eine Person des eigenen Vertrauens als Betreuer im Falle der rechtlichen Betreuung zu benennen.

Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit ergriffen werden sollen.

Beratung in Anspruch nehmen! Um Ihr Vermögen und Erbe bestmöglich zu schützen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten und Strategien zur Verfügung. Dabei geht es darum, Ihr Vermögensportfolio entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensplänen zu strukturieren und regelmäßig anzupassen, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten. Welche Lösung, welche Optimierung und Pflegevorsorge am besten zu Ihnen passt, erarbeitet Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater gemeinsam mit Ihnen.

Disclaimer: 
Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Quellen:
1Statistisches Bundesamt: „Bevölkerung nach Altersgruppen“; Abruf 10/2023
2Statistisches Bundesamt: Thema: Pflege; Abruf 10/2023 & Statistisches Bundesamt: Pressemeldung März 2023: „Pflegevorausberechnung“; Abruf 10/2023
3Bundesgesundheitsministerium, Broschüre (Stand Juli 2023): „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“; Abruf 10/2023
4Tageschau.de am 18.7.2023: „Pflege im Heim wird deutlich teurer“; Abruf 10/2023

Foto: luciano/adobestock.com

01.12.2023

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