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360°-Beratung: Die Fundamente der Finanzplanung: No risk, more fun

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Was macht eine solide und ganzheitliche Finanzplanung aus? Neben den Aspekten eines vertrauensvollen Miteinanders auf Augenhöhe ist es der 360°-Rundumblick auf Ihre Finanzen. Dieser beinhaltet das Vorsorge- und das Risikomanagement, welche als Basis für eine gute Absicherung und ein sorgenfreies finanzielles Leben dienen, sowie das Vermögensmanagement sowohl für liquide Bestandteile des Vermögens als auch für Substanzwerte, wie beispielsweise Immobilien. In diesem Dossier setzen wir den Fokus auf das Fundament, die Risikoabsicherung. Warum? Weil unsere Erfahrung zeigt, dass gerade die Risikoabsicherung oft unterschätzt wird.

Ein gutes Fundament: Die Risikoabsicherung

„Generell ist für uns Private Banking-Beraterinnen und -Berater der Ausgangspunkt einer privaten Finanzplanung natürlich immer die ganzheitliche und dynamische Betrachtung der finanziellen Situation – also der 360°-Blick. Das heißt, Grundlage für eine detaillierte Analyse ist die sorgfältige Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Einnahmen und Ausgaben, die Ermittlung der persönlichen Ziele, Wünsche und Bedürfnisse sowie die Identifizierung von Chancen und Risiken – daraus können dann passende Handlungsempfehlungen entwickelt werden“, erklärt Marcel Pitton, Leiter Private Banking Region Montabaur/Westerburg.

Bei dem Aspekt der Risikoabsicherung im Rahmen einer privaten Finanzplanung geht es um unvorhergesehene Ereignisse, die das Leben auf den Kopf stellen können, beispielsweise durch Berufsunfähigkeit, wenn man zum Pflegefall wird oder im schlimmsten Fall durch Tod. „Viele denken: ‚Das trifft mich doch nicht!‘ oder: ‚Ich bin mit meinem Vermögen abgesichert!‘“ Wie Statistiken und Fakten zeigen, kann diese Annahme leider auch schnell nach hinten losgehen. Letztlich sollte die private Finanzplanung nicht nur dazu dienen, die guten Zeiten noch besser zu machen, sondern auch für mögliche kritische Zeiten vorzusorgen.

Was wäre, wenn ...? Absicherung der Liquidität und andere Grundabsicherungen

Bleiben wir zunächst bei der Risikoabsicherung. Im Analyse-Gespräch kann es beispielsweise um Fragen gehen wie: „Kann ich meinen Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten?“, „Wie ist meine Familie abgesichert, sollte mir etwas zustoßen?“ oder „Welche Versicherungen brauche ich wirklich?“, „Welche Risiken sollte ich als Erstes absichern?“

Nehmen wir als Beispiel eine junge Familie: Die Eltern sind Mitte 30. Die Frau ist mit dem ersten Kind in Elternzeit, Hauptverdiener ist der Mann. Die drei leben im von der Großtante geerbten Haus in Limburg. Der aufwändige Umbau des Hauses läuft über eine Finanzierung der Hausbank. Ein Unfall wirft den Familienvater plötzlich aus dem Job, das monatliche Einkommen fällt weg. Die monatlichen Kosten bleiben. Die Finanzierung muss weiterlaufen, die Nebenkosten müssen gezahlt, der Lebensstandard will gehalten und nicht zuletzt soll jeder zusätzliche Stress vermieden werden. Was jetzt? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) würde die vereinbarte monatliche BU-Rente auszahlen. Die Kosten könnten gedeckt werden. Das Szenario ist ebenso übertragbar auf einen Singlehaushalt mit laufenden Verpflichtungen.

„Wir versichern unsere Häuser, unsere Hunde, unsere Handys ganz selbstverständlich. Aber was ist mit unserer Existenzgrundlage für das gesamte Leben – der eigenen Arbeitskraft?“, fragt Christoph Baum, Versicherungsexperte der Naspa rhetorisch. „Neben der privaten Haftpflicht ist die BU die zweitwichtigste Grundabsicherung, im Arbeitsleben wohl die wichtigste. Sie schließt die staatliche Versorgungslücke, denn die deckt knapp ein Drittel des Nettoeinkommens – aber auch nur dann, wenn man in keinem Beruf länger als 3 Stunden arbeiten kann.“

Neben dem Risiko einer Berufsunfähigkeit – die übrigens statistisch gesehen etwa jeden Vierten im Laufe seines Arbeitslebens trifft* – bietet die Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease-Versicherung) eine finanzielle Absicherung bei schweren Krankheiten, beispielsweise bei einer Krebsdiagnose, einem Herzinfarkt oder im Falle eines Schlaganfalls. Das Risiko „Pflegefall“ kann durch eine Pflegezusatzversicherung, mit speziellen Pflege- und Vermögensschutzoptionen oder mit bestimmten Arten privater Rentenversicherung mit Pflege-Bausteinen finanziell abgesichert werden.

Hinterbliebene für die Zukunft absichern: Die Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall ab. Als Beispiel wieder eine Familie: Das Vermögensportfolio ist gut aufgestellt, Immobilien gehören als wertbeständige Kapitalanlage dazu. Klingt gut, ist auch gut. Doch was passiert im schlimmsten Fall aller Fälle? Auch wenn das Vermögen an die Familie oder die Frau, den Mann geht, bleibt die wichtigste Frage: Ist die Liquidität für laufende Kosten gesichert, ohne dass man sich von etablierten Vermögenswerten auf einen Schlag trennen muss? Beispielsweise laufende Kosten für Zins- und Tilgungsleistungen für Immobilien, Kosten für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards oder Ausgaben für Ausbildung und Studium der Kinder oder Nachkommen – die Liste kann lang werden. Nicht zu vergessen die ggf. fällige Erbschaftssteuer bei Übergang der Vermögenswerte. Zum einen sollten also unmittelbare Kosten gedeckt werden und zum anderen ist auch zu bedenken, wie die Hinterbliebenen ihren Lebensstandard halten können – und das im besten Fall langfristig.

Im Hinblick auf die Absicherung im Todesfall und die Bereitstellung der Liquidität zur Bezahlung der Erbschaftssteuer kann es als Paar sinnvoll sein, wenn beide jeweils eine Versicherung abschließen und sich so gegenseitig absichern. Das heißt, die Inhaberin/der Inhaber der Police bekommt im Todesfall des versicherten Partners bzw. der versicherten Partnerin die Versicherungssumme einkommenssteuerfrei ausgezahlt. Wäre die Inhaberin/der Inhaber auch zugleich die versicherte Person, würde der überlebende Partner das Geld aus der Versicherung, als Bestandteil der Erbmasse, versteuern müssen.

„Besonders interessant ist diese Variante für nicht verheiratete Paare oder Patchworkfamilien, da der erbschaftssteuerfreie Betrag mit 20.000 Euro sehr niedrig ist“, merkt Christoph Baum an und hält fest: „Für verheiratete Paare und Familien ist die Absicherung von Todesfall und Einkommen eher relevant, für unverheiratete besonders die Risikoabsicherung des Todesfalls. Letztlich sind die Versicherungsmodelle für den Todesfall, das Einkommen oder das Gesamtvermögen sehr individuell.“

In ferner Zukunft doch so nah: Die Zukunft planen

Eine solide Zukunftssicherung sollte in allen Lebenslagen Ziele und Wünsche realisierbar machen – ob Familienplanung, Fernreisen, ein Luxus-Liner (Wohnmobil) für eine längere Auszeit oder vielleicht früher in den Ruhestand zu gehen.

Schauen wir uns das Beispiel „früher in den Ruhestand“ genauer an: Felix K. hat vor 12 Jahren für seine Zukunftssicherung unter anderem eine Versicherung abgeschlossen, die bald fällig wird. Nun hat er einen ganz anderen Plan: Er möchte eine zeitlich befristete Auszahlung. „Das“, so erlebt es Christoph Baum, „scheint im Moment ein Trend zu sein.“ Felix K. möchte die nächsten zehn Jahre voll ausleben, er braucht dafür mehr Liquidität und will die Auszahlung über diese zehn Jahre verrentet haben. Danach würde er altersbedingt ohnehin weniger fit sein und brauche deshalb auch weniger Geld. Je nach Ausgestaltung der Versicherung ergeben sich unterschiedliche alternative Anlagemöglichkeiten und -modalitäten; diese können zum Beispiel sein:

  • Während der Laufzeit arbeitet das investierte Geld und kann so eine attraktive Gesamtverzinsung erzielen – je nachdem, welche Anlagestrategie am besten zu den individuellen Wünschen und Zielen passt, handelt es sich um eine verzinsliche Ansammlung oder um fondsbasierte Varianten.
  • Die Erträge können für die Folgejahre festgeschrieben werden, ein sogenannter „Lock-in der Erträge“.
  • Neben der Variante „Kapitalauszahlung in einem Betrag“ kann auch eine Kombination von Rente und Kapitalzahlung gewählt werden. 
  • Alternativ ist auch eine temporäre Rentenzahlung für einen bestimmten, selbst gewählten Zeitraum möglich. 
  • Entnahmen und Zuzahlungen sind möglich. 
  • Bei einem Vermögensübertrag im Erbfall fällt Erbschaftssteuer nur dann an, wenn die Freibeträge überschritten werden. 
  • Bei einer Versicherungslösung gilt immer: Die Erträge sind während der Vertragslaufzeit abgeltungssteuerfrei.

Eine umfassende Finanzplanung mit 360°-Rundumblick – die sowohl das Vermögen als auch die Absicherung von Risiken berücksichtigt – ist essenziell, um sicherzustellen, dass Sie in jeder Lebenssituation ausreichend abgesichert sind. Sprechen Sie jederzeit Ihre Private Banking-Beraterin und Ihren Private Banking-Berater an. Um potenzielle Lücken zu identifizieren und entsprechende Lösungen zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden, setzen wir auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Spezialisten- und Versicherungsexperten.

* Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e. V.: Jeder Vierte wird berufsunfähig, Abruf 7/2023,
https://aktuar.de/Seiten/result.aspx?k=Jeder%20vierte

Disclaimer:
Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung i. S. d. WpHG. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Foto: detailblick-foto/adobestock.com

31.08.2023

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