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Ruhestand oder weitermachen? Mit der passenden Vermögensstrategie in die Zukunft!

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Reisen, ein Kunstgeschichte-Studium, ehrenamtliches Engagement oder mehr Zeit für Familie und Freunde. Ob solche Wünsche im möglichst frühen Ruhestand erfüllt werden oder ob man lieber möglichst lang im Berufsleben bleibt – es sind ganz individuelle Bedürfnisse und somit Entscheidungen. Die Fragen der sogenannten Best Ager, der Ü-50-Jährigen, sind: Wie lassen sich gleichzeitig finanzielle Sicherheit im Alter gewährleisten und persönliche Wünsche und Träume verwirklichen? Worauf kommt es bei der Vermögensplanung und auch -übertragung an? Kurz: Wie kann ich meine finanzielle Zukunft jetzt aktiv gestalten, um ein weiterhin erfülltes und möglichst sorgenfreies Leben zu führen? Diesen Fragen gehen wir in diesem Dossier auf den Grund.

Wussten Sie, dass nur sehr wenige bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten wollen? Über 40 Prozent der Deutschen würden gerne zwischen 60 und 64 Jahren und 33 Prozent sogar bereits vor ihrem 60. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Lediglich 10 Prozent können sich vorstellen, auch nach dem 65. Lebensjahr weiterzuarbeiten.* So auch Geraldine K. und Martin B. Beide sind 55 Jahre alt und Inhaber einer mittelgroßen florierenden PR-Agentur, die sie vor 30 Jahren nach ihrem Studium zusammen aufgebaut haben und die sie, solange es geht, weiterführen möchten. Jutta und Kai F., im selben Alter, im oberen Management in der Pharma-Branche tätig, hingegen planen mit 60 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand zu wechseln, um endlich Zeit für die Dinge zu haben, für die vorher keine Zeit war.

„Auch wenn sich beide Paare in finanzieller Hinsicht auf den ersten Blick nicht sorgen müssen, eine eingehende Analyse der Vermögenswerte, salopp gesagt einen ‚Kassensturz‘, sollten sie allerdings überdenken. Denn“, so beschreibt es Dirk Janz, Leiter Private Banking Region Wiesbaden, „wir erleben es in der Beratung immer wieder, dass sich trotz solider Vermögenswerte Lücken in den Liquiditätsstrukturen zeigen. Auch Übertragungen von Vermögenswerten – zu Lebzeiten oder im Falle des Todes – sollten sorgfältig bedacht und rechtzeitig in die eigene Finanzplanung integriert werden. Die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, sei es im Zusammenhang mit Schenkungs- oder Erbschaftssteuern oder auch im Rahmen der Entscheidung über den Eintritt in den Ruhestand, gehören ebenfalls dazu. Mit rechtzeitigen Vorkehrungen und einem maßgeschneiderten Finanzplan können die Chancen auf eine sorgenfreie Zukunft steigen.“

Der individuelle Finanzplan

Die Lösungen für den idealen Finanzplan sind sehr individuell. Er sollte das bisher Erreichte sinnvoll absichern, sich an persönliche Lebenssituationen anpassen, um den gewohnten Lebensstandard bis ins hohe Alter zu ermöglichen und damit die eigenen Pläne realisiert werden können. Die einzelnen Schwerpunkte für einen optimalen Plan werden unter anderem durch die persönliche Liquiditäts- und Vermögenssituation und die steuerlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Ebenso kann ein gut verteilter Mix über verschiedene Verfügbarkeiten oder Fälligkeitsstrukturen von Vermögenswerten und etwaigen Versicherungsleistungen entscheidend sein.

Während also Jutta und Kai F. den Wunsch hegen, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen, möchten Geraldine K. und Martin B. solange wie möglich arbeiten. Um ihre Ziele finanziell sorgenfrei zu erreichen, kommen beide Paare nicht umhin, ihre aktuellen Vermögenswerte, Einkommensquellen, künftige Kapitalauszahlungen und ggf. Schulden sowie zukünftige Bedürfnisse sorgfältig zu analysieren und zu planen. Überlegungen sind beispielsweise:

  • Welcher Liquiditätsbedarf besteht jetzt und zukünftig? (Risiken berücksichtigen wie Krankheit, Pflege, Unfall etc., aber auch Abzüge, Inflation, Steuer etc.)
  • Wie soll die Familie versorgt bzw. abgesichert werden? (Vorteile aus Schenkungen oder Übertragungen, aber auch Risikovorsorge)
  • Wie soll das Vermögen strukturiert, die Vermögensallokation ausgerichtet sein, damit das Kapital langfristig verfügbar ist?
  • Immobilienbesitz und Finanzierungen: Ist das Immobilienportfolio solide aufgestellt? Fallen zu einem späteren Zeitpunkt Modernisierungs- oder Sanierungsausgaben an? Wann laufen Festzinsvereinbarungen aus? Wird für mögliche Schlussraten kurz-, mittel- oder langfristig weiteres Kapital benötigt? (Bausubstanzen, Mieterstruktur, stabile Mieteinnahmen, Finanzierungsstruktur und Zinsmanagement)
  • Wann und wie sollen Vermögenswerte übertragen werden? (Erbstreitigkeiten vermeiden, Wohnrecht und Nießbrauch bei Immobilien bzw. Vermögenswerten)
  • Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf der Fälligkeiten bei den Vermögenswerten? Zu welchem Zeitpunkt erfolgen Auszahlungen von Versicherungsleistungen?
  • Bei vorzeitigem Ruhestandswunsch: Ist es erforderlich, diesen mit zusätzlicher Liquidität zu überbrücken, und entsteht dadurch eine nachfolgende Lücke?

Letzteres ist im Fall von Jutta und Kai F. ein besonders wichtiger Aspekt. Ihren Rentenantrag können sie frühestens mit 63 stellen. Allerdings müssen sie dann mit Abschlägen rechnen – laut Deutscher Rentenversicherung können das bis zu 14,4 Prozent sein** –, es sei denn, sie zahlen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter freiwillig die Beträge. Zum einen entsteht also eine Überbrückungszeit von (mindestens) drei Jahren, zum anderen sollte auch die Zeit ab dem Rentenbeginn im Blick behalten werden. Nicht zu vergessen sind Ausfallzeiten, die über die gesetzliche Elternzeit hinausgehen, die sich ebenfalls auf die Rentenhöhe auswirken können. „Umso bedeutender ist es, sich rechtzeitig die aktuelle Liquiditätsstruktur anzuschauen und sie für den neuen Lebensabschnitt zu justieren“, erklärt Dirk Janz. Christoph Baum, Versicherungsexperte der Naspa, ergänzt: „Anhand unserer Analyse können wir den persönlichen finanziellen Bedarf sehr genau berechnen. Es kann durchaus sein, dass beispielsweise für die Überbrückungszeit 5000 Euro im Monat reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Danach möchte das Paar vielleicht mehr reisen, das Enkelkind unterstützen etc. Also steigt der Liquiditätsanspruch und somit auch der finanzielle monatliche Bedarf. All diese ganz persönlichen Wünsche und Pläne berücksichtigen wir bei der Analyse und überlegen gemeinsam, wie eine optimale Vermögensstrategie aussehen kann. Um in der Überbrückungszeit den Liquiditätsbedarf zu decken, kann es vielleicht sinnvoll oder manchmal auch nötig sein, eine Immobilie zu veräußern oder einen strukturierten Entnahmeplan für das Depotvermögen zu gestalten; möglicherweise wird in den nächsten Jahren eine Versicherungsleistung fällig – die Lösungen sind so individuell wie die Lebensmodelle unserer Kundinnen und Kunden.“

Auch für Geraldine K. und Martin B. kann es sinnvoll sein, sich ihre aktuelle Vermögensstruktur anzusehen und mit ihrer Private Banking-Beraterin oder ihrem Private Banking-Berater eine Bedarfsanalyse zu erstellen. Beispielsweise könnte es für das Paar relevant sein, für den Fall der Fälle rechtzeitig ihren Nachlass zu regeln, insbesondere deshalb, weil sie keine gesetzlichen Erben haben. Für sie könnte ggf. eine Stiftung in Frage kommen oder Schenkungen zu Lebezeiten an nahestehende Personen oder Institutionen. Doch Achtung: Dabei ist die Steuerbelastung zu berücksichtigen!

„Steuerliche Aspekte betreffen letztlich beide Paare: Um die steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen, Kapitalauszahlungen, Immobilienverkäufen oder anderen finanziellen Entscheidungen zu optimieren, sollte immer die persönliche Steuerberaterin oder der Steuerberater hinzugezogen werden“, sagt Dirk Janz.

Prinzipiell ist eine regelmäßige Überprüfung des Vermögens- und Versicherungsportfolios sinnvoll. Ihre Private Banking-Beraterin oder Ihr Private Banking-Berater unterstützt Sie hierbei. So kann auch auf sich ändernde Ziele oder Bedürfnisse flexibel reagiert werden und bei Bedarf adjustiert werden.

* Randstad Deutschland Arbeitsbarometer im April 2023: „Rente mit – wann? Welches Eintrittsalter sich Arbeitnehmer wünschen“; https://www.randstad.de/ueber-randstad/presse/personalmanagement/renteneintrittsalter-arbeitnehmer-wuenschen, Abruf 05/2023
** Deutsche Rentenversicherung: „Altersrente nach 35 Versicherungsjahren“; www.deutsche-rentenversicherung.de, Abruf 06/2023

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Foto: InsideCreativeHouse/adobestock.com

27.07.2023

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