Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, hat einige Neuerungen mich sich gebracht. Nachfolgend informieren wir auszugsweise, warum der Blick auf die betriebliche Altersvorsorge lohnen kann.
Betriebliche Altersvorsorge: Attraktive Perspektiven
Die demographische Entwicklung zeigt es: Wir leben länger und vitaler als die letzten Generationen. Die Zukunftsforscher wissen es: Altern wird zunehmend individueller. Und Studien belegen es: Ältere sind glücklicher als Jüngere. Dennoch sorgen sich 50 Prozent der 30- bis 59-Jährigen um ihren Lebensstandard im Alter und mehr als die Hälfte wünscht sich mehr Förderung bei der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge.* Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentenstärkungsgesetz), das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, kommt diesem Anliegen ein Stück näher. Besonders Top-Verdiener können von den neu festgelegten höheren Freibeträgen profitieren.
Vom Vermögen der „Rush Hour“ zehren
Das Alter ist ein Paradoxon: Auf der einen Seite erleben wir zum Teil aus medizinischer Sicht eine Verjüngung mit zunehmendem Alter und auf der anderen Seite spüren wir eine Skepsis gegenüber dem Altwerden. Die Angst vor dem Älterwerden hat jedoch auch zu einem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein geführt. Physische und mentale Fitness, Vitalität und ein bewusster Lebensstil sind nicht nur Trends bei Menschen, die noch aktiv im Berufsleben stehen, sie entsprechen ganz besonders dem Zeitgeist der Senioren. Doch auch sie sind nicht ganz frei von Angst: Wird das Vermögen bis zum Lebensende reichen?
In der „Rush Hour“ des Lebens, wie Zukunftsforscher das Alter bis etwa Mitte 50 bezeichnen, ist das vorrangige Ziel – beginnend mit etwa 30 Jahren –, langfristig Vermögens- und vor allem Liquiditätsreserven aufzubauen. Häufig besteht in dieser Zeit, in der sogenannten Ansparphase, eine gewisse Unsicherheit, das hierzu benötigte Vermögen zum Renteneintritt abschätzen zu können. Faktoren wie Renditeschwankungen des Vermögens, Schwankungen an den Kapitalmärkten oder auch der Ausgleich von inflationären Tendenzen werden bei der eigenen Planung oftmals vergessen oder unterschätzt. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand beginnt der Vermögensverzehr, die „Entsparphase“. Doch wie sicher ist es, das dass aufgebaute Vermögen bis zum Lebensende ausreicht? Können Lebensstandard und -stil gehalten, können für den Ruhestand geplante Vorhaben umgesetzt werden? Was passiert, wenn nicht alles nach Plan läuft? Wenn trotz Vitalität, gesunder Ernährung und Fitness gesundheitliche Probleme oder eine schwere Krankheit das Leben beeinträchtigen? Mit diesen Unsicherheiten bekommen die gestiegene Lebenserwartung und die dafür angemessene finanzielle Absicherung ein maßgebendes Gewicht, besonders weil beides auch von den meisten Deutschen unterschätzt wird.
Flexibles Vorsorgeziel und attraktive Freibeträge
„Viele Privatanleger sind mit Vorsorge- und Ruhestandplanung oft überfordert. Was auch daran liegt, dass eine optimale schichtübergreifende Vorsorgelösung – gesetzliche Rente, private und betriebliche Altersabsicherung – umfangreiches Spezialwissen erfordert“, erklärt Klaus Kalteier, Leiter Private Banking der Region Limburg bei der Naspa und ergänzt: „Altersvorsorge ist komplex, ist langfristig, und aufgrund zeitinkonsistenten Verhaltens obsiegt häufig die kurzfristige Konsumpräferenz gegenüber einem langfristigen Vorsorgeziel.“ Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vereinfacht die Komplexität zwar nicht, doch verbessert es zumindest die steuerlichen Vorteile deutlich – somit vor allem für Top-Verdiener ein interessanter Baustein zur Optimierung des Vorsorgeportfolios. Zur Verdeutlichung dieser Vorteile haben wir nachfolgend auszugsweise Neuerungen am Beispiel der Direktversicherung zusammengefasst:
a) Steuerfreibeträge
Seit dem 1. Januar können bis zu 6.240 Euro p. a. steuerfrei in eine Direktversicherung gezahlt werden (bisher 4.848 Euro). Zudem wurde der steuerfreie Höchstbetrag von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) angehoben. Die ersten 4 Prozent bleiben weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei. Die zweiten 4 Prozent sind lediglich steuerfrei. Für Top-Verdiener ist dieses Modell besonders profitabel. Bei bestehenden Altverträgen, welche vor 2005 unter Berücksichtigung des § 40b EStG abgeschlossen wurden, sollten Sie sich am besten ganzheitlich von einem Spezialisten beraten lassen. Ihr Private Banking-Berater steht Ihnen hierbei koordinierend zur Verfügung.
b) Flexibilität
Neben der klassischen Vorsorgevariante mit einer garantierten Verzinsung erlaubt die Direktversicherung auch innovative Lösungen mit attraktiven Renditechancen. Beispielsweise kann der Rentenbeginn flexibel ab dem 62. Lebensjahr gewählt werden – ohne Koppelung an die gesetzliche Rentenversicherung. Je nach Tarif und Versicherungsunternehmen sind die Auszahlungen flexibel gestaltbar: Das kann eine Rente, eine Rente mit Teilkapitalzahlung oder einer vollständigen Kapitalauszahlung sein. Je nach Lebenssituation und Wunsch kann so die bestmögliche Auszahlungsvariante gewählt werden. Seit dem 01.01.2018 können Freibeträge aus entgeltlosen Zeiten, wie bspw. der Elternzeit, nachgezahlt werden.
Wenn höhere Beiträge, wie Tantiemen, Sonderzahlungen oder Ähnliches, in die betriebliche Altersversorgung einfließen sollen oder wenn Sie generell Unterstützung bei Ihrer individuellen Vorsorgeplanung wünschen, analysiert Ihr Private Banking-Berater mit Ihnen gemeinsam alle Fragen und entwickelt professionelle Lösungskonzepte.
* zukunftsistitut.de (Artikel https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/pro-aging-altersreichtum-statt-altersarmut; https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/downaging-die-erneuerung-des-alters); ifd-allensbach.de (Studie: http://www.gdv.de/2017/11/die-generation-mitte-2017-zentrale-ergebnisse-im-ueberblick/)
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