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Pflege zu Hause

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Möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben, auch dann, wenn wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Hilfe benötigt wird – das wünschen sich die meisten Menschen. Von knapp 3,5 Millionen Pflegebedürftigen leben gut drei Viertel tatsächlich zuhause. Davon werden etwa 1,76 Millionen Menschen von Angehörigen gepflegt und rund 830.000 werden von ambulanten Pflegediensten versorgt*. Ob durch Verwandte, Bekannte oder durch einen Pflegedienst – Pflege ist teuer. Und: Die Pflegekassen decken nur einen Teil der anfallenden Kosten ab.

Zwei Monate ist der Treppensturz von Walter R. nun her. Schenkelhalsfraktur, Gehirnerschütterung. Nach einer komplizierten Operation und anschließendem langen Krankenhausaufenthalt trainiert der 72-Jährige seit drei Wochen Beweglichkeit, Koordination und Belastbarkeit in einer speziellen Reha-Klinik. Wenn er in zwei Wochen nach Hause darf, wird wenig so sein wie vor seinem Sturz. Der bisher sportliche und aktive Witwer ist ein Pflegefall. Ein harter Schlag – für Walter R., seinen Sohn und die Familie.

Kommt es wie bei Walter R. zu einem Pflegefall, entscheidet die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen über den sogenannten Pflegegrad. Dieser wird nach körperlicher, geistiger wie auch psychischer Beeinträchtigung von 1 bis 5 beurteilt. Welche Leistungen bei welchem Pflegegrad in Anspruch genommen werden können, ist genau definiert. Das können die anteilige Kostenübernahme für häusliche Pflege wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Umbaumaßnahmen sein oder auch Notrufsysteme, Gehhilfen und Hilfsmittel fürs Badezimmer. In der Regel gilt: je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen bzw. Zuschüsse.

„Ob physisch weniger stark eingeschränkt oder komplett auf Pflege angewiesen, die Wünsche unserer Private Banking-Kunden sind so individuell wie ihre Persönlichkeit selbst. Und doch: Vielen ist gemein, dass sie im Fall der Fälle ihren gewohnten Lebensstandard so weit wie möglich wahren und vor allem in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten“, weiß Thomas Wirth, Leiter Private Banking der Region Bad Schwalbach/Rheingau.

Für Pflegeleistungen selbst aufkommen
Auch Walter R. möchte trotz starker Einschränkung in Beweglichkeit und selbstständiger Haushaltsführung sein Leben auf dem bisherigen Niveau halten und weiterhin zu Hause leben. Sohn Dieter R. steht voll und ganz hinter ihm. Da er nicht in der Nähe lebt, können er und seine Familie jedoch nicht im notwendigen Umfang für den Vater da sein. Eine ambulante Pflegekraft ist deshalb unumgänglich. Weitere Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts, den Umbau des Bads in ein barrierefreies sowie zusätzliche Umgestaltungen, die Walter R. den Alltag erleichtern sollen, hat Sohn Dieter bereits veranlasst. Für ein Smart-Home-System, das zum Beispiel die Heizung regelt, Rollläden automatisch bedient, die Beleuchtung via Bewegungsmelder steuert und über das mittels Sprachassistent Einkäufe bestellt werden können, liegen Angebote vor.

Zwar zieht die Gesetzgebung die häusliche Pflege der stationären vor und möchte diese auch stärken, doch decken die Pflegeleistungen die tatsächlichen Kosten selten bis gar nicht ab. Die maximale Erstattung für häusliche Pflege beispielsweise setzt bei Pflegegrad 2 mit 689 Euro an und hört mit Pflegegrad 5 bei 1.995 Euro im Monat auf**. Wer also einen professionellen Pflegedienst beauftragt, bekommt die tatsächlichen Kosten nur bis zur gesetzlich festgelegten Höhe erstattet. Für darüber hinausgehende Kosten müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Je nach Leistungspaket liegt die Preisspanne für ambulante Pflege bei 500 bis mindestens 2.500 Euro***. Bei baulichen Anpassungen wie dem Umbau in ein barrierefreies Bad wird ein Zuschuss von maximal 4.000 Euro je Maßnahme gewährt. Ob das den eigenen Ansprüchen genügt, entscheidet im Einzelfall jeder für sich.

Finanziellen Einschnitten vorbeugen
Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im Fall von Walter R. liegen weit über dem Zuschuss der Pflegekasse. Und auch für den Pflegedienst wird die Differenz zur Pflegeleistung nicht unerheblich sein. Schließlich geht es darum, dem Witwer die beste Versorgung und ein möglichst sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Obwohl Walter R. über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, beschließen Vater und Sohn einen baldigen Kassensturz sämtlicher Vermögenswerte und künftiger Verbindlichkeiten zu erstellen. Für den Umbau wurden bereits Bestände aus dem Depot veräußert.

„Auch wenn das Vermögen gut aufgestellt und sicher scheint, erleben wir es immer wieder, dass ein Pflegefall zu enormen finanziellen Einschnitten führen kann – und das hat nicht nur Auswirkungen auf die Betroffenen selbst, sondern oft auch auf die Erben bzw. Erbmasse, die zu übertragen geplant war“, berichtet Thomas Wirth und ergänzt: „Wir hatten schon Fälle, in denen sich Kunden aus der Notlage heraus kurzfristig von Vermögensanlagen trennen mussten, damit liquide Mittel für den Pflegeaufwand zur Verfügung stehen.“

Um derartigen Situationen vorzubeugen und Vermögen sowie Erbe möglichst zu schonen, kann zum einen ein regelmäßiger Check der Vermögensallokation zusammen mit dem Private Banking-Berater hilfreich sein. Zum anderen kann man mit einer Pflegezusatzversicherung, mit speziellen Pflege- und Vermögensschutzoptionen oder mit bestimmten Arten privater Rentenversicherung mit Pflege-Bausteinen die gesetzliche Pflegeversicherung ergänzen. Schließlich geht es darum, die Struktur des Vermögensportfolios nach den individuellen Bedürfnissen zu gestalten und regelmäßig anzupassen, sodass es auch unvorhersehbaren Situationen standhält, Erträge erzielt und als liquidierbares Vermögen zur Verfügung steht. Welche Lösung für Sie die idealste ist, um Ihr Vermögen zu bewahren, und welche Pflegevorsorge für Sie die beste ist, erarbeitet Ihr Private Banking-Berater gemeinsam mit Ihnen. Maßgaben sind dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihre individuelle Lebensplanung.

* Statistisches Bundesamt/destatis.de: „Zahl der Woche: Drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt“: destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2019/PD19_36_p002.html, Abruf 2/2020
** PKV/pkv.de: „Die Private Pflegeversicherung“: https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/private-pflegepflichtversicherung.pdb.pdf, Abruf 2/2020
*** Careship/careship.de: „Alle Pflegeleistungen im Überblick": https://www.careship.de/senioren-ratgeber/pflegekosten, Abruf 2/2020

19.06.2020

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