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Immobilien: Werterhalt und Klimaschutz

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Energetische Modernisierung

Klimaschutz und Energiewende gehören zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Mit energetischen Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen können Immobilienbesitzer einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Regelmäßige Check-ups und solide Modernisierungsfahrpläne können darüber hinaus den Wert der Immobilie(n) steigern. Welche Maßnahmen sinnvoll und welche Fördermittel bzw. Zuschüsse möglich sind, erklären wir in diesem Dossier.

Klimaschutz und Energiewende stehen auf der politischen Agenda ganz oben: Bis 2030 soll der Emissionsausstoß im Immobiliensektor halbiert werden. Bis 2045 sollen Gebäude komplett klimaneutral sein – so sieht es das Klimaschutzgesetz vor. Denn: Der Immobiliensektor ist für etwa ein Drittel des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs verantwortlich.* „Es ist deshalb ratsam, wenn sich Immobilienbesitzerinnen und -besitzer frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen. Denn in den nächsten 20 Jahren werden sie ihre Immobilien energetisch anpassen müssen. Ein anderer, nicht weniger wichtiger Aspekt: Wenn Immobilien nicht regelmäßig modernisiert bzw. instandgehalten werden, kann sich das letzten Endes negativ auf die Gesamtrendite des Immobilienportfolios auswirken. Umso wichtiger sind regelmäßige Check-ups, um den Immobilienwert mindestens zu halten“, erklärt Martin Stolper, Leiter Private Banking Region Idstein/Taunusstein bei der Naspa.

Immobilienwert erhalten

Werden Immobilien nicht instandgehalten und regelmäßig modernisiert, kann sich das rächen. Bei einem vermieteten Objekt muss ggf. mit Liquiditätseinbußen gerechnet werden, wenn die Mieten nicht angepasst oder erhöht werden können. Von den Auswirkungen auf die Mieterstruktur ganz zu schweigen. Im Umkehrschluss hat eine konstante Werterhaltung des gesamten Grundbesitzes langfristig positive Auswirkungen auf die persönliche Liquiditäts- und Vermögensstruktur. Im Idealfall kann das Mietsteigerungspotenzial erhöht und bei einem für später anvisierten Verkauf der Erlös der Immobilie gesteigert werden.

Auch wenn die Lage das Topkriterium bei der Immobilienbewertung darstellt, ist eine gute Bausubstanz Pflicht für einen erfolgreichen Wiederverkauf der Wertanlage oder die langfristige Nutzung als Eigenheim. Soll die Immobilie als spätere Altersvorsorge dienen, wird es schwer, Wertverluste aufzuholen, noch dazu, wenn die finanziellen Mittel für eine notwendige Sanierung fehlen oder in anderen Investments gebunden sind.

Generell sollten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer regelmäßige Kontrollen bzw. Checks durchführen, z. B. in Jahresintervallen. Dazu gehören beispielsweise Dachanschlüsse, Außenputz, Böden, Rohrleitungen etc. „Instandhaltung ist gut planbar, weil es zuverlässige Erfahrungswerte und Möglichkeiten der Begutachtung gibt, wie lange Dach, Fenster oder Heizung ihre Funktion erfüllen, ehe sukzessive ausgebessert werden muss“, erklärt Martin Stolper und rät: „Insbesondere die Haustechnik – also Heizanlage oder Elektrik – gilt es instand zu halten.“.

Für die Instandhaltung von Immobilien sind Rücklagen notwendig. Für eine monatliche Berechnung kann diese Faustformel einer Modernisierungsvorsorge dienen: Wohnfläche x 10 Euro/12 Monate = monatliche Rücklage/Sparbetrag.

Wie hoch der monatliche Betrag schlussendlich sein sollte, hängt jedoch auch von anderen Faktoren ab; zum Beispiel vom Zustand oder Alter der Immobilie. Übrigens: Beim Kauf von Immobilien sollte der Modernisierungsbedarf für die etwa nächsten zehn Jahre geschätzt und kalkuliert werden.

 

Energetisch sanieren, Fördermittel ausschöpfen

Der Großteil des gesamten Endenergieverbrauchs wird in Deutschland vor allem für Heizung und Warmwasser in Wohnhäusern verbraucht.** Im Kampf gegen den Klimawandel ist energetisches Sanieren also keine Kür, sondern Pflicht. Denn durch energetische Sanierungsmaßnahmen können der CO2-Ausstoß reduziert, der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert und der Energiebedarf insgesamt gesenkt werden. Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise Wärmedämmung, der Austausch alter und undichter Fenster und Außentüren oder der Einbau einer neuen, modernen Heizungsanlage.  

Mit dem im Sommer beschlossenen Ziel der Bundesregierung zur Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 respektive der Halbierung des CO2-Ausstoßes bis zum Jahr 2030 wurden die Fördermaßnahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden neu geregelt. Reformiert wurde in dem Zusammenhang die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2023 mit dem Fokus auf Gebäudesanierung zur Reduzierung von Wärmeverlusten – also Dämmung – und den Umstieg von Heizungen mit fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien. Die Höhe der Zuschüsse hängt davon ab, wie stark sich durch die jeweilige Einzelmaßnahme der CO2-Ausstoß verringert.

Für energetische Sanierungen, altersgerechte Umbauten, Maßnahmen zum Einbruchschutz oder Investitionen in erneuerbare Energien sind verschiedene Förderungen über die Programme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich.  

Aktuell fördert die Naspa nachhaltige private Investitionen mit einem Nachhaltigkeitszuschuss.

„Wir empfehlen für einen bestmöglichen Finanzierungsfahrplan zu Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben eine gezielte Analyse des Immobilienportfolios. So können einerseits frühzeitig mögliche staatliche Förderungen und Zuschüsse geprüft werden. Andererseits ist es bei einer Analyse sinnvoll, ebenso auslaufende Festzinsvereinbarungen bestehender Darlehen frühzeitig mit einzubeziehen“, erläutert Martin Stolper. (Lese-Tipp: Forward-Darlehen). „Ergänzend werfen wir auch einen Blick auf die Möglichkeiten weiterer Zinssicherungsmaßnahmen wie Bausparen.“

Es geht um unser aller Klima und Ihr Vermögen

Gehören Immobilien zu Ihren Vermögenswerten, ob als Wohneigentum oder Kapitalanlage? Planen Sie energetische Modernisierungsmaßnahmen? Ist Ihnen wichtig, den Wert Ihrer Immobilie mindestens zu halten, besser: zu steigern? Im Rahmen eines soliden Immobilien- sowie eines sicheren Finanzierungsmanagements stehen Ihnen unsere Private Banking-Beraterinnen und -Berater jederzeit unterstützend zur Seite. Gemeinsam betrachten wir Ihr Portfolio ganzheitlich und prüfen, welche staatlichen Fördermittel optimal genutzt werden können.

Quellen:
* Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Energiewende im Gebäudebereich“; www.bmwk.de; Abruf 01/2023
** Deutsche Energie-Agentur: „Zahlen, Daten, Fakten zum Klimaschutz in Deutschland – Dena-Gebäudereport 2023“; www.dena.de; Abruf 01/2023

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Die vorstehenden Angaben und die Darstellungen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen sind weder ein Angebot noch eine direkte oder indirekte Empfehlung für den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten und ersetzen nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Sie dienen ausschließlich Ihrer Information. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden. Bei Bedarf setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung i. S. d. WpHG. Die hier enthaltenen Aussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Diese kann sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.

Foto: CURIOS/adobestock.com

10.02.2023

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